Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Helmut Blasius
  • Wohnort 56584
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 18.08.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 1
(PDF, 33.21 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gebühren für die Ausstellung eines Tagesjagdscheines für ausländische Jäger in Rheinland-Pfalz. Meine beiden finnischen Jagdgäste entrichteten für einen 14 Tage gültigen Jagdschein eine Gebühr i.H.v. jeweils 102,00 €. Dies entspricht der Gebühr welche ein deutscher Jäger für einen Jahresjagdschein entrichtet. Im weiteren Vergleich entrichtet ein deutscher Jäger für einen Drei-Jahres-Jagdschein eine Gebühr von 182,00 €. Bei einer weiteren Ausstellung eines Tagesjagdscheines im selben Jagdjahr wird wiederum die Gebühr von 102,00 € fällig. Beides stellt m.E. eine nicht zulässige Ungleichbehandlung der ausländischen Gäste dar.
































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Änderung des § 22 Satz 1 LJG, welcher bei Ausstellung eines Jagdscheines automatisch das Fünffache der Verwaltungsgebühr als Jagdabgabe vorgibt. Der Gesetzestext sollte wie folgt geändert werden. "Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Jagdscheines und die Höhe der Jagdabgabe sind in einer entsprechenden Landesverordnung festzulegen." Die Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung und Entkopplung Verwaltungsgebühren und Jagdabgabe.













Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

§ 22 LJG-RLP.





Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Mit dem § 22 LJG wird der Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verletzt. Die rheinland-pfälzische Gastfreundschaft bleibt dadurch ebenfalls auf der Strecke. Andere Bundesländer erheben für Tagesjagdscheine vertretbare Gebühren, welche auch im Schnitt den Gebühren für Deutsche im Ausland entsprechen. Bayern 15,00 €; Niedersachsen 20,00 €; Nordrhein-Westfalen 27,00 €; Hessen; 30,00 €. Es wird angeregt zu prüfen, ob eine bundeseinheitliche Regelung im Sinne unserer ausländischen Gäste getroffen werden sollte. Eine kurzfristige Änderung vor einer Gesetzesänderung, sollte von der zuständigen Ministerin durch Erlass an die zuständigen Kommunalbehörden erfolgen. Eine Prüfung, ob meine beiden finnischen Jagdgäste einen Teil der entrichteten Jagdabgabe aufgrund dieser Petition zurück bekommen, hielte ich für sachgerecht.