Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die wassersporttreibenden Vereine und Verbände, sowie die DLRG werden durch eine Ausnahme im Sportförderungsgesetzes RLP (SportFG) gegenüber anderen Sportvereinen benachteiligt. Dieses sieht eine kostenfreie Nutzung von Wasserflächen im Gegensatz zu anderen Sportarten „in der Regel“ nicht vor.
In Rheinland-Pfalz wird die Öffnungsklausel "in der Regel" für eine kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder durch die Sportorganisationen nur noch sehr selten angewandt. Vielmehr wurden in den letzten Jahren die Badmieten für die Schwimmausbildung, bzw. den Schwimmsport aufgrund steigender Energiepreise in Teilen erheblich erhöht.
Viele Vereine können die Badmieten nicht mehr mit den Mitgliedsbeiträgen decken und mussten die Mitgliedsbeiträge erhöhen, bzw. planen die Erhöhung. Daher fordern die beiden Schwimmverbände in RLP und die DLRG mit Unterstützung des LSB die Änderung des § 15 II SportFG. Hallen- und Freibäder sind den Sportorganisationen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Wir fordern die Anpassung des Sportförderungsgesetzes RLP (SportFG).
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Die Verbände fordern die Änderung des § 15 II SportFG an.
Die wassersporttreibenden Sportorganisationen und die DLRG dürfen nicht benachteiligt werden und müssen entsprechend zu anderen Sportarten (z.B. Fußball, Leichtathletik, Turnen, etc.) gleichgestellt werden. Um die Bedeutung des Schwimmsports als lebenswichtige Fähigkeit, Bildungsauftrag und gesellschaftliches Gut zu sichern, ist eine Anpassung des SportFG in RLP dringend notwendig.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
1. Schwimmen als Bildungsauftrag + lebenswichtige Fähigkeit: Die Vereine, Verbände und die DLRG übernehmen diese Aufgabe zur Unterstützung der Schulen.
2. Steigende Badmieten belasten die Vereine -> Erhöhung der Mitgliedsbeiträge; Schwimmen lernen muss für alle finanziell möglich sein.
3. Gesundheitsförderung und Integration
4. Schwimmsport: Schwimmen muss als olympische Sportart gefördert werden.
5. Gleichbehandlung aller Sportarten
-> Schwimmen können rettet Leben!