Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Steffen Weiß
  • Wohnort 76744
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 26.03.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 2362
(PDF, 9.75 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Regelung zur Schülerbeförderung im Schulgesetz RLP in § 69, Abs. 5, Satz 1 lässt zu, dass in Schulbussen bis zu 70% der zulässigen Stehplätze auf „kürzeren Strecken“ verwendet werden dürfen.






































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte, dass die Nutzung von Stehplätzen in Schulbussen durch Gesetzeskraft untersagt wird.


















Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der Landtag von RLP möge die notwendige Änderung dieses Paragraphen dahingehend beschließen dass die Verwendung von Stehplätzen bei der Schülerbeförderung nicht mehr erlaubt ist. Die Landesregierung möge diese Änderung umsetzen.





Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Schulgesetz RLP, § 69, Abs. 5, Satz 1.














Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Nicht nur, dass die Verwendung von Stehplätzen in Bussen generell gefährlich ist, ist sie in Schulbussen geradezu eine fahrlässige Gefährdung des Kindeswohls. Auch die auslegbare Formulierung „kürzere Strecken“ ist unter Haftungsgesichtspunkten nicht hinnehmbar.