Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Gisela Schock
  • Wohnort 57580
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 01.09.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 12
Schulgesetz § 69 (PDF, 166.7 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Schülerbeförderung mit der Grenze von 2 km zwischen Wohnort und Schule und der Begrenzung der Förderung bis zum 10. Schuljahr führen zu häufigen Ungerechtigkeiten bzw. Unmöglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule. Einkommens- und Familienverhältnisse werden nicht berücksichtigt. Familien, deren Kinder an derselben Haltestelle einsteigen, zahlen entweder gar nichts oder 180 €/Monat, weil sie 150 m auseinander wohnen. Der Familienvater, der 180 € zahlt, hat ein Monatseinkommen von 1300 €, die Familie erwartet im August das 3. Kind und kann die beiden Kinder nicht zur Schule begleiten. Berufsschüler und Schüler auf weiterführenden Schulen werden mit Normaltarifen stark belastet.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Eine sozialverträgliche Schülerbeförderung. In anderen Bundesländern ist sie teilweise kostenlos für die Familien oder sehr stark staatlich unterstützt. Ein den Unterrichtszeiten angepasster Fahrplan ist für die weiterführenden Schulen erforderlich, damit Schüler bzw. deren Eltern nicht gezwungen sind, mit dem eigenen PKW zur Schule zu fahren, dort Gefahrensituationen heraufbeschwören und ggf. Parkraum blockieren.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Institution , die die Schülerbeförderung regelt.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Schülerbeförderungsvorschriften.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Ungerechtigkeiten und Härten, die sich aus den Vorschriften für Familien ergeben. Ein Staat, der eine allgemeine Schulpflicht hat, muss die Schüler auch instand setzen, die Schulen entsprechend der individuellen Begabungen zu besuchen. Abgesehen von der Schülerbeförderung gehört dazu auch die komplette Lehrmittelfreiheit