Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Werner Bauer
  • Wohnort 67434
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 24.04.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 36
(PDF, 14.63 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich möchte erreichen, dass die Wasserversorgung uneingeschränkt den kommunalen Wasserversorgungsunternehmen vorbehalten bleibt. Des Weiteren möchte ich durch entsprechende Gesetzgebung verbieten, dass die Wasserversorgung in keinem Fall privatisiert werden kann. Konkret möchte ich eine Legislativeingabe einreichen.





































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?














Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag Rheinland-Pfalz




Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

§ 46 a) des Landeswassergesetzes regelt die Übertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie Veräußerung oder Überlassung von Wasserversorgungseinrichtungen auf private Dritte. Nach meiner Überzeugung muss das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz im Allgemeinen und der § 46 a) im Besonderen geändert bzw. abgeschafft werden.










Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Ich nehme die bereits von anderen Institutionen geäußerte Position ein, die die Wasserversorgung als Grundrecht definiert. Davon ausgehend leite ich ab, dass die Wasserversorgung an sich staatliche und hoheitliche Aufgabe sein muss. Eine Privatisierung der Wasserversorgung möchte ich für die Zukunft ohne Ausnahme ausschließen. Soweit die EU offensichtlich die Schaffung von Vergaberichtlinien plant, die im Falle einer Privatisierung der Wasserversorgung zu berücksichtigen sind, ist mir bewusst, dass dies nicht Gegenstand meiner Legislativeingabe beim Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz sein kann.