Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Das Landespflegegeld beträgt, seit dem Jahr 2003, 384,00 EUR monatlich. Schwerbehinderte Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 50 % dieses Betrages (192,00 EUR).
Dieses wurde seit dem nicht mehr verändert, obwohl der Verbraucherpreisindex seit 2003 bis jetzt auf über 47,9% gestiegen ist. (Quelle: Wertsicherungsrechner des Statistischen Bundesamt)
Dadurch hat diese Unterstützung des Landes schon gut die hälfte seiner gedachten Hilfe eingebüßt auf die Leistungsempfänger aber angewiesen sind.
so hat z.B. das Land Brandenburg das Landespflegegeld in dieser Zeit schon zweimal angepasst. Erst kürzlich um 20% erhöht.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Die Anpassung des Landespflegegeldes an die aktuelle Inflation.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Mitglieder des Landtages Rheinland-Pfalz/ Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation/ Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Landespflegegeldgesetz (LPflGG) vom 31. Oktober 1974, §3
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Diese Leistung des Landes hat schon gut die hälfte seiner gedachten Hilfe eingebüßt. Die Anpassung der bestehenden Leistungshöhen halte ich deshalb nur für zweckmäßig, um den anspruchsberechtigten Menschen weiterhin eine selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Gerade mit Blick auf die, besonders in den letzten Jahren, gestiegenden Kosten in allen bereichen.