Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Rebecca Maria Holbach
  • Wohnort 54550
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 27.04.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 8
(PDF, 46.29 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich stelle den Antrag an den Petitionsausschuss, im Sinne der allgemeinen Gleichberechtigung, den 8. März zu einem Feiertag für alle Menschen in Rheinland-Pfalz einzuführen. Der Weltfrauentag steht für den Einsatz vieler Generationen, dank denen wir wählen gehen, legal abtreiben dürfen und dank denen Vergewaltigungen in der Ehe seit 1997 endlich strafbar sind! Trotzdem sind wir noch weit entfernt von vollständiger Gleichberechtigung.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Wir bitten dringlichst: Greifen Sie dieses Bewusstsein und das Momentum auf und erklären Sie den Internationalen Frauen*tag zum gesetzlichen Feiertag! Frauen in Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Recht durch den Feiertag ihren Anspruch auf Gleichberechtigung hervorzuheben und durch diesen Feiertag das emanzipatorische Selbstverständnis gesellschaftlich zu verankern. Bei Nicht-Abhilfe der Petition steht Rheinland-Pfalz in dem Bestreben nach Gleichberechtigung Berlin und Mecklenburg-Vorpommern nach und diskriminiert damit Frauen, welches die Hälfte der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz ausmacht. Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde? Die Etablierung von Feiertagen obliegt gesetzlich den Bundesländern, daher müssten die jeweiligen Landesgesetze entsprechend angepasst werden. Das Einreichen der Petition ist im Jahr 2022 wichtiger und aktueller denn je. Die Bundesländer können hier durch engagiertes Handeln tatkräftig dabei helfen emanzipatorische Bestrebungen in ganz Deutschland gesetzlich zu stärken. Daher bitten wir den Landtag von Rheinland-Pfalz diese Petition wohlwollend anzunehmen, um damit ganz aktiv einen Beitrag für Frauenrechte leisten. Wenn nicht heute, wann dann?

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Keine Behörde oder Institution. Ich beantrage einen gesetzlichen Feiertag.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Etablierung von Feiertagen obliegt gesetzlich den Bundesländern, daher müssten die jeweiligen Landesgesetze entsprechend angepasst werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Seit mehr als 100 Jahren gibt es den Weltfrauentag. Es ist an der Zeit diesen Tag als Feiertag für alle Bürger*innen einzuführen, um die Frauen* offiziell zu würdigen. Es ist diskriminierend und moralisch falsch, dass dieser Tag nicht überall als Feiertag anerkannt ist. In Deutschland, wo Frauen* gesetzlich gleichgestellt sind, gibt es immer noch viele strukturelle Benachteiligung wie z.B. die ungleiche Bezahlung von Frauen* und Männern. Mögliche Vorgängerpetitionen, die zu ähnlichem Sachverhalt bereits eingereicht wurden und durch den Petitionsausschuss abgelehnt wurden, können wir nicht akzeptieren, da laut Grundgesetz, die Gleichberechtigung in Deutschland durch den Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankert worden ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Dies ist aber noch lange nicht in der Gesellschaft umgesetzt wurde. Im Jahr 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 GG sogar ergänzt. Diese Ergänzung und staatliche Förderung muss nun endlich umgesetzt werden. Das Etablieren des Weltfrauentages als gesetzlichen Feiertag würde dies deutlich vorantreiben. Beispiele wie der Buß- und Bettag zeigen, dass Feiertage schon immer passend zum aktuellen Zeitgeschehen etabliert oder abgeschafft wurden. Der deutschlandweite gesetzliche Weltfrauentag soll als Tag genutzt werden, um die Errungenschaften vergangener Generationen zu feiern und Menschen die Möglichkeit geben, für mehr Gleichberechtigung zu demonstrieren. Durch diesen Feiertag können erwerbstätige Menschen und vor allem Frauen* an den wichtigen Veranstaltungen an diesem Tag teilhaben und die verschiedenen feministischen Kämpfe weiter unterstützen. An diesem Feiertag kann ein kulturelles Selbstverständnis entstehen, in dem Frauen* ihren Raum für politische Aktivität und Teilhabe erweitern. Nur durch die Etablierung dieses Feiertages kann dieser Raum entstehen und bekommt genug Würdigung. Jeder Mensch muss die Chance haben, für seine Rechte am 08.03 demonstrieren gehen zu können. Ohne diesen Feiertag wird suggeriert, dass Frauen* immer noch nicht gleichberechtigt sind und man gibt ihnen nicht die Chance für ihre Rechte einzustehen. Es wird weiter diskriminiert und ausgeschlossen. Sie könnten ein symbolisches Beispiel
etablieren, um Versorgungs- und Betreuungsarbeit gerechter zu verteilen. Die Geschichte des Internationalen Frauentags war in Deutschland besonders bewegt: Im Nationalsozialismus war der Tag verboten, in der BRD zeitweise gänzlich vergessen, in der DDR verstaatlicht. Seit der Wiedervereinigung ist der Tag nun als wichtige Plattform einer vielfältigen feministischen Bewegung ins zivilgesellschaftliche Bewusstsein zurückgekehrt. Dies haben die Bundesländer Berlin und Mecklenburg Vorpommern schon erkannt und den Tag, als Feiertag, in ihrem Bundesland erklärt.