Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Daniel Hans Jan Hinkelmann
  • Wohnort 67752
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 23.09.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 0
(PDF, 175.21 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Kitas haben bekanntlich keine solange Schließungszeitraums wie schulen und außerhalb von Kitas existiert für ganz junge Menschen beispielsweise auch kein Betreuungsangebot oder sonstige Angebote in der Freizeit.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Mit meiner bitte möchte ich erreichen dass für Kitas bezüglich der Schließungen dieselben Regeln gelten wie auch für schulen und dass auch das Betreuungsangebot außerhalb der Kita in Rücksprache mit dem erziehungsberechtigten eingerichtet wird um die erziehungsberechtigten selbst langfristig entlasten zu können.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministerium für Bildung Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Nach meiner Ansicht sollten die gleichen Regelungen bzgl. Schließungen für Kitas, wie für Schulen auch. Gerne auch mit entsprechenden Angeboten über die 6 Wochen in der Freizeit, um die Eltern zu entlasten langfristig. Im Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) ist eine solche Regelung meines Wissens nach nicht verankert derzeit und das sollte sich schnellstmöglich ändern.