Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Hiermit beantrage ich, dass die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass in Rheinland-Pfalz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr der Verkauf von Lebensmitteln an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen möglich wird.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Während in Bundesländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen nachts der Einkauf an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen seit vielen Jahren rechtlich zulässig ist, hat Rheinland-Pfalz unnötige juristische Hürden aufgebaut, die Einkäufe nur in unmittelbarer Bahnhofsnähe oder an Tankstellen zulassen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Da das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz geändert werden muss, ist hier der Gesetzgeber gefragt.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja, das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass Nachtkioske / Spätis / Büdchen auch fern von Bahnhöfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr betrieben werden dürfen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Lebensqualität einer Stadt wie Trier leidet darunter, wenn nächtliche Einkäufe nur an Tankstellen möglich sind. Das Beispiel anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Hessen zeigt, dass Städte von Nachtkiosken / Spätis / Büdchen profitieren. Die bisherige Gesetzgebung ist von der gesellschaflichen Wirklichkeit überholt worden und nicht mehr zeitgemäß. Zudem werden Tankstellenkonzerne gegenüber Privatunternehmern bevorzugt.