Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Frank Jöricke
  • Wohnort 54290
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 07.01.2018
  • Anzahl der Mitzeichner 160
(PDF, 15.41 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Hiermit beantrage ich, dass die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass in Rheinland-Pfalz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr der Verkauf von Lebensmitteln an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen möglich wird.


















Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Während in Bundesländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen nachts der Einkauf an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen seit vielen Jahren rechtlich zulässig ist, hat Rheinland-Pfalz unnötige juristische Hürden aufgebaut, die Einkäufe nur in unmittelbarer Bahnhofsnähe oder an Tankstellen zulassen.






Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Da das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz geändert werden muss, ist hier der Gesetzgeber gefragt.










Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass Nachtkioske / Spätis / Büdchen auch fern von Bahnhöfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr betrieben werden dürfen.




Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Lebensqualität einer Stadt wie Trier leidet darunter, wenn nächtliche Einkäufe nur an Tankstellen möglich sind. Das Beispiel anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Hessen zeigt, dass Städte von Nachtkiosken / Spätis / Büdchen profitieren. Die bisherige Gesetzgebung ist von der gesellschaflichen Wirklichkeit überholt worden und nicht mehr zeitgemäß. Zudem werden Tankstellenkonzerne gegenüber Privatunternehmern bevorzugt.