Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Finanzausstattung der Tierheime und Tierschutzorganisationen im Land
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Die Hundesteuer soll zur Finanzierung der Tierheime verwendet werden
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Landtag des Landes Rheinland-Pfalz
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Kommunalabgabengesetz
Einführung eines Satzes 2 in § 5 Abs. 3:
Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden zunächst befristet auf 5 Jahre den Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen im Land zur Finanzierung deren Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Tierheime und Tierschutzeinrichtungen leiden unter Finanznot.
Die Hundesteuer könnte zur Behebung dieser Finanznot genutzt werden. Die Finanzierung der Aufgaben der Hundesteuer erhebenden Gemeinden würde dadurch nicht beeinträchtigt.