Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Josef Schön
  • Wohnort 55218 Ingelheim
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 26.04.2024
  • Anzahl der Mitzeichner 111

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Finanzausstattung der Tierheime und Tierschutzorganisationen im Land

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Hundesteuer soll zur Finanzierung der Tierheime verwendet werden

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag des Landes Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Kommunalabgabengesetz
Einführung eines Satzes 2 in § 5 Abs. 3:

Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden zunächst befristet auf 5 Jahre den Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen im Land zur Finanzierung deren Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Tierheime und Tierschutzeinrichtungen leiden unter Finanznot.
Die Hundesteuer könnte zur Behebung dieser Finanznot genutzt werden. Die Finanzierung der Aufgaben der Hundesteuer erhebenden Gemeinden würde dadurch nicht beeinträchtigt.