Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Lothar Penning
  • Wohnort 54675
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 21.12.2011
  • Anzahl der Mitzeichner 127
(PDF, 230.64 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich möchte, dass in Rheinland-Pfalz der in der Praxis fast ausnahmslos fortbestehende Friedhofszwang für Aschenreste kremierter Leichen aufgehoben wird. Ich berufe mich dabei auf Art 2, Abs. 2 des Grundgesetzes: “Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“




















































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte, dass jedem Bürger, jedem Individuum zwingend das Recht zusteht, unabhängig von staatlicher Einflussnahme über die Verwendung seiner sterblichen Überreste oder die seines Ehegatten, Lebenspartners, Eltern- oder Geschwisterteils zu entscheiden. Nach der Einäscherung sind die Aschenreste der Leiche in ein zu verschließendes Behältnis zu füllen. Ein Bestattungszwang besteht nicht, da nach dem Willen des Verstorbenen verfahren wird. Liegt eine Willensbekundung des Verstorbenen nicht vor, so haben die Angehörigen diese zu bestimmen.































Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Meine Beschwerde richtet sich gegen die Ordnungsbehörde des Einäscherungsortes im Benehmen mit der Ordnungsbehörde des Ortes, an dem die Verwahrung der Aschenreste stattfinden soll. Sie vertreten den Friedhofzwang. Ausnahmen davon sind praktisch nicht zu erlangen.

















Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz sowie die lokalen Bestattungs- und Friedhofsordnungen.

























Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Diese derzeitige Handhabung widerspricht nicht nur den Menschenrechten, dem Grundgesetz und der Landesverfassung, sondern auch einem dem freien Bürgerwillen entsprechenden ethischen und unbürokratischem Handeln.