Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Artikel 104. v.a. Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18.05.1947, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Mai 2015 (GVBl. S. 35), wonach jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag leitet.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Eine Änderung von Artikel 104 bzgl. Geschlechtergleichheit und Verantwortung bzw. Aufsicht.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Minister bzw. Ministerinnen und Ministerpräsidenten bzw. Ministerpräsidentinnen.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Die Petition fordert eine Änderung von Artikel 104 hinsichtlich Geschlechtergleichheit und Verantwortung bzw. Aufsicht. Auch Frauen können Ministerpräsidentinnen und Ministerinnen sein. Außerdem sollen Ministerinnen und Minister ihren Geschäftsbereich zwar selbständig, jedoch nicht unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag leiten. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident soll über eine Aufsichtsfunktion gegenüber aller Ministerinnen und Minister verfügen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Artikel 104 ist in seinen Ausführungen diskriminiert gegenüber Frauen und gleichzeitig zu frei hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Leitung eines Geschäftsbereiches durch Minister. Auch Frauen können Ministerpräsidentinnen und Ministerinnen sein. Artikel 104 ist dahingehend zu ändern. Außerdem soll die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident eine Aufsichtsfunktion gegenüber Minister und Ministerinnen haben. So kann Fehlverhalten erfolgreich verfolgt und bestraft werden.