Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
In der Vergangenheit war es Lehrkräften ab dem vollendeten 56. Lebensjahr möglich, die Altersteilzeit als eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung zu wählen. Dies ging aber nur bis zum 31.01.2026.
Es gibt aber vor allem durch die Zunahme und Belastung in der täglichen Arbeit von Lehrer:innen keinen Grund, warum dies nicht mehr möglich sein sollte.
Die gesetzliche Befristung der Altersteilzeit sollte aufgehoben werden!
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Verlängerung bzw. Entfristung der Altersteilzeit nach § 75a LBG
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Landtag Rheinland-Pfalz
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
§75a Landesbeamtengesetz LBG
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Herausforderungen im Berufsalltag von Lehrkräften sind so immens angestiegen, dass kaum Lehrer:innen in ihrem Beruf die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Die Gründe sind vielfältig und variieren von Schulart zu Schulart. Fast immer sind es psychische Erkrankungen, Stress, Gewalterfahrungen, Zunahme von Aufgaben z. B. im erzieherischen Bereich, der Schulsozialarbeit, durch Digitalisierung und Dokumentation, schwierige Elternarbeit, usw. Altersteilzeit ist besser als Dienstunfähigkeit!