Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Unterstützungsunterschriften gem. § 34 Abs. 3 LWahlG sollten nicht nur "persönlich und handschriftlich" geleistet werden können, sondern auch per Onlineformular.
Das Ausdrucken mehrerer tausend Seiten für Unterschriften ist nicht mehr zeitgemäß und nicht umweltfreundlich.
Es gibt mittlerweile Möglichkeiten per Onlinefunktion eines Personalausweises oder per digitaler Signatur, dass man die Unterstützungsunterschrift auch online einreichen könnte.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Änderung des § 34 Abs. 3 LWahlG mit der Möglichkeit einer Onlineunterschrift o.ä.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
aktuelle Gesetzgebung
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
§ 34 Abs. 3 LWahlG
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Der aktuelle Gesetzeswortlaut ist nicht mehr zeitgemäß und müsste angepasst werden. Hierdurch entsteht eine Ungleichheit zwischen Parteien, welche bereits im Landtag vertreten sind, gegenüber Parteien, welche sich zur Wahl stellen, aber erst mühsam in Papierform Unterschriften sammeln müssen. Kleine Parteien sind hierdurch benachteiligt.
Außerdem entspricht der akteulle Wortlaut des Abs. 3 nicht dem Digitalisierungsgedanken unserer aktuellen Regierung.