Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Michael Besand
  • Wohnort 54343
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 30.03.2016
  • Anzahl der Mitzeichner 31
(PDF, 7.6 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Das Pflegestärkungsgesetz schafft u.a. die Möglichkeit, dementen Menschen (eingeschränkte Alltagskompetenz) über die Pflegestufe 0 (ab 2017 entsprechende Pflegegrade), eine qualifizierte Betreuung zukommen zu lassen und Kosten über die Pflegekasse abzurechnen. Viele Menschen werden durch Angehörige betreut, die dringend kompetente Entlastung benötigen, um sich in der Betreuung nicht aufzureiben. Auf der anderen Seite ist eine Betreuung in heimischer Umgebung so lange als möglich die sinnvollste Form der Hilfe. Leider dürfen gem. Landesverordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Angebote nach § 45b SBG XI vom 10.02.2002, in der Betreuung nur Ehrenamtler eingesetzt werden. Ehrenamtlicher Einsatz ist sicher begrüßenswert, zum einen mangelt es aber an ausreichender Zahl, zum anderen ist lediglich eine Schulung von 20 Stunden zur Tätigkeit nötig. Das Geld der geleisteten Stunden streicht die Fachaufsicht ein, die die Ehrenamtler koordiniert. Qualifizierte Betreuer (Demenzfachkräfte, Betreuungsassistenten nach § 87b, ...) dürfen nicht entgeltlich tätig werden, d. h. mit der Pflegekasse abrechnen. Sie dürfen sich aber ohne weitere Kontrolle selbständig machen und privat abrechnen.




































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte erreichen, dass, wie bereits in anderen Bundesländern möglich, qualifizierte Fachkräfte in der ambulanten Betreuung tätig werden können. Unter den in der Landesverordnung ansonsten geforderten Voraussetzungen, insbesondere unter Qualitätskontrolle der ADD, sollen diese aber entgeltlich arbeiten dürfen und die Möglichkeit haben, mit den Pflegekassen selbst abzurechnen. Die Belastung der Pflegekassen bliebe ansonsten gleich, lediglich die Gelder würden direkt den betreuenden Fachkräften zufließen können, die nicht im Ehrenamt arbeiten, sondern Ihrer Qualifikation entsprechend entgeltlich tätig sind. Ich spreche hier von Fachkräften, die mindestens 200-400 Stunden einschlägige Weiterbildung aufweisen und dies nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis.





























Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen die Landesregierung sowie das zuständige Ministerium


Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Landesverordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Angebote in ihrer Fassung vom 10.12.2002 dahingehend, dass die bisherigen Vorschriften ergänzt werden. Neben Ehrenamtlern, die durch ihre Tätigkeit lediglich der Fachaufsicht (ihrem Koordinator) Einnahmen bescheren, soll es zukünftig auch qualifizierten Kräften möglich sein, die Überprüfung der Eignung sowie der Vorgaben vorausgesetzt, nach Anerkennung durch die ADD mit den Pflegekassen direkt abzurechnen bzw. für ihre Arbeit ein Entgelt beziehen zu dürfen.




Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das häusliche Umfeld ist für ältere Menschen mit einer dementiellen Erkrankung und damit verbunden, mit einer Einschränkung ihrer Alltagskompetenz, der ideale Ort für eine Betreuung im Krankheitsverlauf. Die Örtlichkeiten sind bekannt, das soziale Umfeld ist erreichbar und Familie fängt in der Regel die sich einstellenden Einschränkungen am besten auf und vermag dem Menschen Würde und Respekt zu vermitteln. Gleichzeitig benötigen pflegende Angehörige/ Nachbarn, Dorfgemeinschaft professionelle Entlastung, sofern sie sich nicht selbst aufreiben wollen (die Krankheitsverläufe, besonders bei dementiellen Erkrankungen sind sehr lang und schwierig). Hier können Fachkräfte qualifizierte Abhilfe schaffen und neben dem Menschen auch sein Umfeld begleiten. Allerdings sind, insbesondere im ländlichen Umfeld, die finanziellen Mittel begrenzt, so dass man Qualität nicht in jedem Fall selbst kaufen kann. Dafür gibt es m. E. die Pflegekasse, die regulierend und unterstützend handeln kann. Es muss nun nur noch die Möglichkeit geschaffen werden (nach meiner Kenntnis ist die z. B. u. a. in NRW bereits mög-lich), dass die Fachkräfte diese Leistungen auch erbringen dürfen und nicht zur privaten Abrech-nung gezwungen werden. Ich betone noch einmal, dass bei allem Respekt für eine ehrenamtliche Leistung, diese in der Regel nicht so gut sein kann, wie die einer Fachkraft, dennoch aber bezahlt werden muss, nur nicht dem Ehrenamtler selbst, sondern ausschließlich seinem Koordinator. Die Thematik ist komplex und an dieser Stelle sicher nicht in ganzer Breite darstellbar - ich stehe gerne auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.“