Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Jonas Birkenbihl
  • Wohnort 56564
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 30.03.2014
  • Anzahl der Mitzeichner 212
(PDF, 58.23 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Diese Petition richtet sich gegen die Gottesbezüge in der Verfassung für Rheinland-Pfalz und gegen die Gottesbezüge in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sowie gegen das Erziehungsziel „Gottesfurcht" in der Verfassung für Rheinland-Pfalz.























































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Staatliche Rechtsnormen sollten weltanschaulich neutral formuliert werden.




Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der Landtag möge eine Änderung der Landesverfassung beschließen.

Die Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine Änderung der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einsetzen.


















Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Verfassung für Rheinland-Pfalz, Vorspruch: Die Worte „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft" sollten durch eine neutrale Formel wie zum Beispiel „Im Bewusstsein der Verantwortung vor der Natur" ersetzt werden.


Verfassung für Rheinland-Pfalz, Artikel 33: Das Erziehungsziel „Gottesfurcht" sollte aus der Verfassung gestrichen werden. Die übrigen Erziehungsziele aus Artikel 33 sollten auf ihre Zweckdienlichkeit hin überprüft werden.



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Präambel: Die Worte „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" sollten durch eine neutrale Formel wie zum Beispiel „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor der Natur und den Menschen" ersetzt werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Gottesbezüge in Gesetzen stehen der weltanschaulichen Neutralität des Staates entgegen. Die Menschenrechte dürfen nicht unter Vorbehalt einer über ihnen stehenden, „göttlichen Gewalt" gelten. Der persönliche Glaube der Menschen, die unsere Verfassungen nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft formulierten, sollte Teil der Geschichts- und Politikwissenschaften sein, nicht jedoch Teil unseres aktuell gültigen Rechts. Demokratische Ordnungen können ihre Legitimation nicht an eine oder mehrere Religionen binden, da sie auch für alle Anders- oder Nichtgläubigen gelten müssen. So finden sich in den Verfassungen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, aus gutem Grunde, keine derartigen Gottesbezüge.