Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Wiedereinführung einer Sperrstunde Gastronomiebetriebe.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
GastVO Änderung vom 21.09.2005.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Seit den letzten fünf Jahren hat sich unser Stadtteil sehr negativ verändert. Wo früher in unserer Straße (Oberstraße) Fachgeschäfte waren, sind mittlerweile nur noch Gastronomiebetriebe. Seit die Gaststättenbetriebe quasi rund um die Uhr öffnen können, dank der Änderung im Jahre 2005 der GastVO, haben die Anwohner in dieser Straße keine Ruhe mehr. Vor allem nachts sind Lärmbelästigungen durch lautes Autotürenknallen, An- u. Abfahren der Autos, lautes Musikgedröhne aus den parkenden Autos sowie lärmende Gäste zu beklagen. Was haben sich die Abgeordneten dabei eigentlich gedacht, die Sperrstunden für Gastronomiebetriebe aufzuheben? Was wird den Anwohnern die in solchen Wohngebiete leben müssen zugemutet? Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz der Nachtruhe. Und es ist ja bekannt, dass Lärm krank macht.