Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Johanna Dallner
  • Wohnort 56070
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 23.12.2021
  • Anzahl der Mitzeichner 1
(PDF, 164.41 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Wir, die Fachschaften Sport der Universität Koblenz-Landau und der Fachschaftenrat Sport der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, haben uns zusammen gesetzt mit einem wichtigen Anliegen: unsere Ausbildung. Als angehenden Sportlehrern und Sportlehrerinnen werden uns Schüler und Schülerinnen anvertraut, denen wir die Freude an der Bewegung näher bringen möchten. Wegen der Einflüsse der Corona-Pandemie ergeben sich besondere Herausforderungen im Lehrbetrieb. Die Dozierenden geben ihr Möglichstes um uns eine umfassende Ausbildung angedeihen zu lassen. In den theoretischeren Abschnitten des Studiums funktioniert dies sehr gut. Für unsere Ausbildung ist die Praxis in Präsenz besonders essentiell. Die in dem offenem Brief beschriebenen Problematiken stellen sich unterschiedlich an den Campi dar. Sie eint jedoch, dass uns Aspekte aus den Bereichen der Übungsanleitung, Unterrichtsdurchführung, Sicherheitsaspekten, Erwerb von Bewegungsabläufen und Spielformen schwer bis nicht gelehrt werden können. Inzwischen Zeit hat sich unsere Situation gebessert, jedoch wünschen wir uns eine Sicher-heit, dass unser Studium während Corona bestmöglich durchgeführt werden kann.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Corona-Pandemie schränkt den Hochschulbetrieb seit über einem Jahr stark ein. Während bei theoriebasierte Abschnitten die Qualität der Lehre durch Online-Angebote gewährleistet werden kann, ist die Qualität der Lehre von Praxis angewiesenen Abschnitten massiv gesunken. Die Beispiele sind verschieden ausgeprägt an den Standorten der Universitäten. Derzeit sehen die Inzidenzwerte ermutigend aus, jedoch bleibt die Unwissenheit wegen der Wert gekoppelten Lehre bestehen. In den Seminaren der Sportspiele können notwendige Inhalte nicht geschult werden, da das praktische Üben nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der derzeitigen Hygieneregeln, inklusive Abstandsregelungen und reduzierter Gruppengröße, müssen die Seminarinhalte stark reduziert werden. Ohne Spielformen zu erzeugen, kann weder das Bewegungs- und Fehlersehen ausreichend geschult werden, noch lernen die Studierenden, Sportspiele und Übungen angemessen anzuleiten. Die Individualsportarten werden derzeit, mit Ausnahme des Campus Mainz, fast nur online oder überhaupt nicht angeboten. Dabei gehen Kompetenzen zur Vermittlung und gänzlich Aspekte der Sicherheit unter. Im Bereich des Gerätturnens ist die korrekte Anwendung von Hilfestellungen essenziell, um Gefahren und Verletzungsrisiken zu minimieren. Die Ausbildung im Schwimmsport fand im letzten Jahr online statt, dieses Semester gar nicht. Die Einschnitte in das Studium der Sportwissenschaft stehen in keinem Verhältnis zu denen anderer Studiengänge. Wir sehen unsere Ausbildung in Gefahr. Trotz der Bemühungen unserer Universitäten für ein möglichst umfangreiche Lehre sind die Restriktionen durch die aktuelle Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVo) zu groß für eine ganzheitliche Ausbildung.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Angesichts der Einschränkungen und damit verbundenen schwerwiegenden Konsequenzen für die Studierenden der unterschiedlichen Disziplinen der Sportwissenschaft, fordern wir eine Änderung der CoronaBekämpfungsverordnung. Dabei soll nach dem Vorbild Baden-Württembergs der Studienbetrieb in der Sportwissenschaft unter den Bedingungen des Profi- und Spitzensports stattfinden. Sportpraktische Seminare, Tutorien und Arbeitsgruppen sowie unabhängige Übungsgruppen zur Prüfungsvorbereitung, sollen in Zukunft vollumfänglich, ohne Maskenpflicht sowie in Vollkontakt stattfinden. Hierfür verpflichten sich alle Teilnehmenden zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Des Weiteren sollen öffentliche Sportstätten unter Ausarbeitung von Hygienekonzepten zu Trainingszwecken bereitgestellt wer-den. Wir fordern dazu auf, die aktuelle 26. Corona Bekämpfungsverordnung anzupassen und das sportwissenschaftliche Studium hierin unter § 10 Punkt 3 aufzunehmen.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

In allen Mietshäusern (Bestand und Neubau) sollen im Treppenhaus beidseitig Handläufe/Geländer angebracht werden müssen, wenn die Treppe breit genug und dadurch der Fluchtweg nicht eingeschränkt wird.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Weiterhin problematisch und höchst prekär ist die Lage jedoch in Studienfächern, die einen signi-fikant hohen Anteil an Praxis beinhalten. Insbesondere angehende Lehrer*innen des Faches Sport sind auf die Lehre in Präsenz den beiden Campi der Universität Koblenz angewiesen. An der und Landau herrschen aktuell unzureichende Bedingungen innerhalb der sportpraktischen Lehre an dieser Stelle auf. Wir bitten Sie bereits jetzt, die Folgen und Problematiken zu erkennen, welche durch nicht hinreichend ausgebildete Sportlehrer in Zukunft entstehen werden. Die Einschnitte in das Studium der Sportwissenschaft stehen in keinem Verhältnis zu den Änderungen anderer Studiengänge. Wir sehen unsere Ausbildung in Gefahr. Trotz der Bemühungen aller Mitarbeiter*innen unserer Universitäten, das Lehrangebot so umfangreich wie möglich zu gestalten, sind die Restriktionen durch die aktuelle Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVo) zu groß, um eine ganzheitliche Ausbildung zu gewährleisten.