Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Sehr geehrte Damen und Herren, der Petitionsausschuss möge beschließen, dass Schüler keine Klasse wiederholen müssen! Schüler strengen sich an und geben sich Mühe, auch wenn es keine Pflicht zur Wiederholung des Jahrgangs gibt. Denn sie wissen schon früh genug, dass es auf gute Noten ankommt. Zudem kann es passieren, dass ein Schüler aus bestimmten Gründen in der Schule schlechter wird z.B. durch Tod in der Familie oder eines Bekannten, Scheidung der Eltern, schwerer Unfall in der Familie oder weiteres. Dadurch wäre es nicht sinnvoll, zudem ihm auch noch eine Rückstufung zu verschaffen. Denn dies führt sonst nur dazu, dass sie ihre Mitschüler als Freunde verlieren, teilweise zu Mobbing, Angst in die Schule zu gehen und oft sogar zu Depressionen. Und jeder weiß, dass man Depressionen nicht unterschätzen sollte und schwere Folgen nach sich ziehen kann! Es sollte jedem Schüler selbst überlassen sein, ob er freiwillig die Klasse wiederholen möchte, denn einen Schüler gegen seinen Willen zu zwingen, ist keine Lösung. Man sollte ihnen Ratschläge geben oder eine Nachhilfe nahe legen. Mit freundlichen Grüßen, Vanessa Albert.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Es sollte jedem Schüler selbst überlassen sein, ob er freiwillig die Klasse wiederholen möchte, denn einen Schüler gegen seinen Willen zu zwingen, ist keine Lösung. Man sollte ihnen Ratschläge geben oder eine Nachhilfe nahe legen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja, es muss eine gesetzliche Vorschrift geändert werden und zwar: Freiwillige Entscheidung von Schülern der Wiederholung des Jahrgangs.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.