Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Martin Mertes
  • Wohnort 55294 Deutschland
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 27.02.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 3
(PDF, 35.79 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Aufgrund der steigenden Kosten in nahezu allen privaten Lebensbereichen ist es kaum noch möglich, durch eine Erwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche (neben einem Vollzeitstudium) das Zweitstudium zu finanzieren. Hinzu tritt, dass die Abschaffung der Zweitstudiengebühren im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Statt einer Abschaffung wurden diese jedoch gänzlich unverständlich im Jahr 2022 sogar von 650 € auf 700 € erhöht.