Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine öffentliche Petition?

Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz und der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von öffentlichen Petitionen nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Wird eine Petition nicht veröffentlicht, so erfolgt auf jeden Fall eine Bearbeitung entsprechend dem Verfahren für nicht-öffentliche Petitionen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung der Petition.

Was bedeutet Mitzeichnung?

Mitzeichnung ist die Unterstützung einer Petition durch Dritte in Form eines Eintrags in die Mitzeichnungsliste.

Was ist die Mitzeichnungsfrist?

Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition mitgezeichnet werden kann. Sie beträgt für die öffentlichen Petitionen im Internet einheitlich sechs Wochen.

Wie kann ich eine Petition einreichen?

Wann wird eine öffentliche Petition abgelehnt?

Die Hauptgründe für die Ablehnung sind bereits laufende oder abgeschlossene sachgleiche Petitionsverfahren und persönliche Bitten oder Beschwerden. Ferner können auch unsachliche oder beleidigende Formulierungen im Text der Petition einer Veröffentlichung entgegenstehen. Zu den Ablehnungsgründen siehe auch die Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von öffentlichen Petitionen.

Wozu dient das Diskussionsforum?

Im Forum können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Anliegen einer Petition miteinander diskutieren und das Anliegen somit unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten. Das Forum wird moderiert, wobei für die Veröffentlichung der Diskussionsbeiträge im wesentlichen die gleichen Anforderungen gelten wie für die Petition. Es kann auch eine vollständige oder teilweise Löschung von Beiträgen erfolgen, wenn ein Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze vorliegt.

Was bedeutet parlamentarische Beratung?

Dies ist der Zeitraum vom Ende der Diskussions- und Mitzeichnungsphase bis zur Entscheidung durch den Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz. Siehe auch unter „Der Weg einer Petition“ unter Häufig gestellte Fragen.

Wann wird meine öffentliche Petition sichtbar?

Nach Einreichen der Petition und dem geäußerten Wunsch auf Veröffentlichung wird durch den Bürgerbeauftragten geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung vorliegen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird den Sprecherinnen und Sprechern der im Petitionsausschuss vertretenen Fraktionen mitgeteilt, die dem Ergebnis entweder zustimmen oder eine andere Auffassung vertreten können; in diesem Fall entscheidet der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz in seiner nächsten Sitzung über die Veröffentlichung. Im Fall der Ablehnung einer Veröffentlichung erhält die Petentin bzw. der Petent eine entsprechende Mitteilung, im Fall einer Veröffentlichung wird die Petition automatisch nach Durchlaufen des oben beschriebenen Verfahrens in der Rubrik „Petitionen in der Mitzeichnung“ veröffentlicht.

Wann und wo finde ich das Ergebnis des Petitionsverfahrens?

Mit Beendigung des Petitionsverfahrens wird die Petition in der Rubrik „Abgeschlossene Petitionen“ aufgelistet und der Beschluss des Petitionsausschusses veröffentlicht.

Können andere Benutzerinnen und Benutzer meine persönlichen Daten sehen?

Ihre persönlichen Daten sind für andere Benutzerinnen und Benutzer nicht zugänglich. Wenn Sie eine Petition einreichen, ist lediglich Ihr Vor- und Nachname sowie der Wohnort sichtbar.