Fälle von Kindeswohlgefährdung
Ombudsstelle der Bürgerbeauftragten kann helfen
„An uns können sich Kinder und Jugendliche, aber auch alle, die Kenntnis von Kindeswohlgefährdung erhalten wenden. Wir können die Arbeit der Jugendämter ergänzen“ so Barbara Schleicher-Rothmund, Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Ombudsfrau der Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche.
Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz gestern mitteilte, stellten Behörden 2020 fast 3.100 Fälle von Kindeswohlgefährdung fest. „Mit der Einrichtung unserer Beschwerdestelle in der Kinder- und Jugendliche haben wir ein zusätzliches Angebot geschaffen, wie sich Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und direkt an den Staat wenden können, wenn sie Opfer von Missbrauch geworden sind oder es befürchten“, so Schleicher-Rothmund. Die Stelle ist u.a. mit einer Pädagogin und einem Juristen ausgestattet, die schnell und unmittelbar helfen können.
„Wir weisen regelmäßig alle Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen in Rheinland-Pfalz auf unser Angebot hin. Auf diese Weise soll ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass die Beschwerdestelle einen unverzichtbaren Teil des Kinder- und Jugendhilfesystems darstellt und dazu beiträgt, auf präventiver Ebene Kindeswohlgefährdungen in unterschiedlichen Kontexten abzuwenden.“, so die Bürgerbeauftragte.
Erreichbar ist die Beschwerdestelle unter den Kontaktdaten:
Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
E-Mail: beschwerdestelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de
Telefonnummern: 06131 28999-51 / 06131 28999-18
WhatsApp: 0172 7178723