Rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund würdigt Tag der Kinderrechte
„Mit der Einrichtung der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche ist Rheinland-Pfalz ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gelungen“ so Schleicher-Rothmund.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen.
Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.
Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz existiert seit dem 1. Mai 2017 und unterstützt und begleitet seitdem Kinder, Jugendliche, Angehörige und andere Bezugspersonen in vielfältigen Anliegen die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.