Öffentliche Petition

Bürgerbeauftragter begrüßt Beschluss für öffentliche Petition

(Mainz).

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, begrüßt den heutigen Landtagsbeschluss zur öffentlichen Petition, sowie der neuen Möglichkeit zur Massen- und Sammelpetition (mindestens 30 Petitionen mit dem gleichen Anliegen).

Nach dem Bundestag und dem Stadtstaat Bremen ist Rheinland-Pfalz das erste Flächenbundesland, das seinen Bürgerinnen und Bürgern ab dem 15. März 2011 eine öffentliche Petition ermöglicht. Zum Ende der Legislaturperiode gelingt es das Petitionsrecht zeitgemäß in großer Gemeinsamkeit weiter zu entwickeln.

Der Petitionsausschuss des Landtags gewinnt dadurch mehr als eine zusätzliche Kommunikationsebene.

Bei der öffentlichen Petition wird eine per elektronisches Formular eingereichte Petition auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten (www.derbuergerbeauftragte.rlp.de) veröffentlicht. Dabei ist die Internetveröffentlichung Anliegen von allgemeinem Interesse vorbehalten, die sich für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. Andere Personen können innerhalb von 6 Wochen diese Petition mit unterzeichnen, sowie sich in einem Onlinediskussionsforum beteiligen.

Nach 6 Wochen Mitzeichnung und der Bearbeitung berät der Petitionsausschuss des Landtages die Petition abschließend.

„Diese Möglichkeit führt zu einer Aufwertung des Petitionswesens. Die Bürgerinnen und Bürger lernen dem Petitionsausschuss vorgetragene Sachverhalte, Bitten wie auch Beschwerden kennen und können die unterschiedlichen Sichtweisen in die eigene Meinungsbildung mit einbeziehen. Das Internet, das alltäglich geworden ist, ist auch ein Ort zur politischen Kommunikation und hat mit zu gesellschaftlichen Veränderungen beigetragen. Die öffentliche Petition ist mehr Mitwirkung, mehr Bürgerbeteiligung“, so Dieter Burgard.