Massenpetition Landespflegekammer

Bekanntmachung des Petitionsausschusses gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtags

Beim Landtag Rheinland-Pfalz sind mit Stand vom 29. September 2015 2152 inhaltsgleiche Schreiben eingegangen, die sich gegen die durch das Heilberufsgesetz vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 302) eingeführte gesetzliche Mitgliedschaft in der Landespflegekammer wenden.
Die Schreiben werden als Eingaben im Sinne des § 104 Abs. 1 GOLT (Massenpetition) behandelt. Diese Bekanntmachung ersetzt auf Beschluss des Petitionsausschusses vom 29. September 2015 gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 GOLT jeweils die Eingangsbestätigung an die Petentinnen und Petenten.