Freiheitsentziehung bedarf enger Grenzen und Kontrolle

Der Schweriner Staatssekretär a.D. Rainer Dopp besuchte als Vorsitzender der Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter den Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei Dieter Burgard in Mainz zum Austausch. Hartmut Seltmann, Polizeidirektor a.D. aus Hessen und Christina Hof, wissenschaftliche Mitarbeiterin waren ebenfalls zu Gast im Gespräch mit den zuständigen Referenten des Bürgerbeauftragten.

Auf Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10.12.1984 ist Rainer Dopp bundesweit an Orten der Freiheitsentziehung so in Haftanstalten, Polizeidienststellen und Heimeinrichtungen unterwegs. Das Thema „Bedingungen beim Freiheitsentzug“, das auch beim Bürgerbeauftragten in Eingaben regelmäßig auf der Tagesordnung ist, wurde diskutiert. Fixierungen und die Ausstattung z.B. mit Videoüberwachung waren ebenso Gesprächsthema wie die Wichtigkeit der Unabhängigkeit der beiden Stellen. Wert legt die nationale Stelle zur Verhütung von Folter auf die Prävention und Beratung, so auch schon durch die frühe Beteiligung bei Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren.

Die ersten Erfahrungen als Beauftragter für die Landespolizei sowie die Eingaben zur Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen standen im Mittelpunkt der Ausführungen von Dieter Burgard. Rainer Dopp und Dieter Burgard betonten das Zutrittsrecht, die Wichtigkeit der persönlichen Inaugenscheinnahme in Einrichtungen und das Gespräch mit den Betroffenen. Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit sagten beide Seiten zu und ein regelmäßiger Austausch soll gepflegt werden.

Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Interessierte im Internet unter www.nationale-stelle.de