Erster parlamentarischer Polizeibeauftragter seit 100 Tagen im Amt

Seit 100 Tagen ist der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Dieter Burgard auch Beauftragter für die Landespolizei. In diesem Zeitraum sind 17 Beschwerden von Bürgern und 6 Eingaben von Polizeibeamten an ihn herangetragen worden.Dies sind bereits jetzt mehr Anliegen mit polizeilichem Hintergrund, als zuvor vergleichbare Eingaben während eines gesamten Jahres vom Bürgerbeauftragten bearbeitet wurden. Dieter Burgard verleiht dieser neuen Aufgabe als personalisierter Ansprechpartner ein Gesicht und stellt fest: „Es ist bereits jetzt zu sehen, dass mit der Schaffung des Beauftragten für die Landespolizei die Zugangsschwelle zur Unterstützung bei Problemen mit und in der Polizei gesenkt wurde. Betroffene trauen sich verstärkt, konkrete Vorgänge mit polizeilichem Bezug zur Diskussion zu stellen. Das gesetzgeberische Ziel nach mehr Transparenz polizeilichen Handelns und einer Konfliktbereinigung mit den Mitteln der partnerschaftlichen Kommunikation wird damit bereits durch den Anstieg der Fallzahlen erfüllt.“ Mit dem Beauftragten für die Landespolizei hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen unabhängigen parlamentarischen Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Polizei geschaffen. Bürger und Polizisten haben damit gleichermaßen unmittelbar beim Landtag eine Vertrauensperson, die sich bei dieser für beide Seiten oftmals konfliktbelastenden Arbeit um einen transparenten Interessenausgleich und eine partnerschaftliche Klärung der Angelegenheit bemüht. Der Landtag übernimmt mit der Einrichtung dieser Ombudsstelle in besonderer Weise Verantwortung für die Landespolizei. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der vom Landtag Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2014 beschlossenen Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz ist der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Dieter Burgard seit 19. Juli 2014 zugleich auch Beauftragter für die Landespolizei. Am 25. Oktober 2014 war er 100 Tage in diesem zusätzlichen Amt. Während andere Bundesländer, etwa Sachsen-Anhalt und Niedersachsen,Beschwerdestellen in polizeilichen Angelegenheiten bei dem für die Polizei zuständigen Innenministerium angesiedelt haben, hat Rheinland-Pfalz den Weg eines unabhängigen parlamentarischen Beauftragten gewählt. Dieser hat als Ombudsmann des Landtags insbesondere die Belange von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Polizei,aber auch die Belange der Polizei selbst im Blick. Beide Seiten können sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der polizeilichen Arbeit an den Beauftragten für die Landespolizei wenden. Dieser fördert den partnerschaftlichen Dialog mit den Beteiligten,um eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit zu finden.Aufgrund der mittlerweile vierzigjährigen guten Erfahrung mit dem Bürgerbeauftragten als Vermittler zwischen Bürger und Verwaltung, wurde er mit dieser zusätzlichen Aufgabe betraut. Das Verfahren beim Beauftragten für die Landespolizei führt zu mehr Transparenz polizeilichen Handelns.Es erhöht die Chance, entstandene Konflikte nicht im Wege des Streits, sondern über eine partnerschaftliche Kommunikation der Beteiligten zu lösen.Es soll das gegenseitige Verständnis für die Sichtweise der anderen Seite erhöhen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind an den Beauftragten für die Landespolizei bislang 23 Anliegen, davon 17 Beschwerden von Bürgern und 6 Eingaben von Polizeibeamten, gerichtet worden. Im Vergleich dazu waren beim Bürgerbeauftragten in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt jeweils 16 bzw. 17 Eingaben mit Polizeibezug zu verzeichnen gewesen; 2010 waren es 20. Zusammen mit den 11 Eingaben aus Jahr 2014 mit Polizeibezug vor der Gesetzesänderung lässt sich damit schon jetzt eine wahrnehmbare Steigerung der Eingabezahlen feststellen. Eingaben und Beschwerden kommen von Bürgern, die sich über polizeiliches Verhalten oder konkrete Maßnahmen der Polizei beschweren, wie auch von Polizeibeamten selbst, die Probleme aus ihrem dienstlichen Alltag thematisieren: Die Beschwerden von Bürgern betreffen polizeiliche Maßnahmen, wie etwa Verkehrs- oder Ausweiskontrollen, die Bearbeitung von Strafanzeigen, einen Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, die Erhebung von Gebühren für polizeiliches Handeln oder auch ein aus Sicht des Bürgers unzureichendes polizeiliches Vorgehen in einem „Problemviertel“.Polizeibeamte haben sich wegen Problemen mit Vorgesetzten, im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen und Beförderungen sowie in einem Fall wegen der Ablehnung der Verlängerung der Dienstzeit über die Regelpensionsgrenze hinaus an den Beauftragten für die Landespolizei gewandt.