Bekanntmachung des Petitionsausschusses gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 der Vorl. Geschäftsordnung des Landtags

Beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz sind mit Stand vom 28. Juni 2016 228 inhaltsgleiche Schreiben eingegangen, die sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser einsetzen. Die Schreiben werden als Eingaben im Sinne des § 104 Abs. 1 Vorl. GOLT (Massenpetition) behandelt. Diese Bekanntmachung ersetzt auf Beschluss des Petitionsausschusses vom 28. Juni 2016 gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 Vorl. GOLT jeweils die Eingangsbestätigung an die Petentinnen und Petenten.