Bekanntmachung des Petitionsausschusses gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 der Vorl. Geschäftsordnung des Landtags

Beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz sind mit Stand vom 28. Juni 2016 214 inhaltsgleiche Schreiben eingegangen, die sich bei der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes für eine Unterstützung der Verhandlungspartner durch die Landesregierung einsetzen mit dem Ziel, dass die zusätzlichen bereitgestellten Mittel für die Anpassung der Personalschlüssel an die erweiterten Leistungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den stationären Pflegeeinrichtungen verwendet werden. Die Schreiben werden als Eingaben im Sinne des § 104 Abs. 1 Vorl. GOLT (Massenpetition) behandelt. Diese Bekanntmachung ersetzt auf Beschluss des Petitionsausschusses vom 28. Juni 2016 gemäß § 111 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 Vorl. GOLT jeweils die Eingangsbestätigung an die Petentinnen und Petenten.