Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Hani Faddoul
  • Wohnort 56130 Bad Ems
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 10.10.2024
  • Anzahl der Mitzeichner 7
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Wir fordern eine Änderung des Landestransparenzgesetzes (LTranspG), um die Position des Beauftragten für Informationsfreiheit und Transparenz zu stärken. Derzeit hat der Beauftragte keine Anordnungsbefugnis gegenüber den transparenzpflichtigen Stellen, wodurch Entscheidungen im Vermittlungsverfahren oft ohne Konsequenzen ignoriert werden. Dies zwingt Bürger, ihr Recht über den kostenintensiven Rechtsweg durchzusetzen. Um ein gerechteres und effizienteres System zu schaffen, fordern wir, dass der Beauftragte verbindliche Anordnungen treffen kann. Sollte eine transparenzpflichtige Stelle damit nicht einverstanden sein, sollte sie den Rechtsweg beschreiten müssen, nicht der Bürger. Diese Änderung würde das Kostenrisiko für Bürger eliminieren, die Neutralität des Beauftragten wahren und die Durchsetzung von Informationsrechten erheblich verbessern. Es ist an der Zeit, das LTranspG im Sinne von Transparenz, Bürgerrechten und effizienter Verwaltung anzupassen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Stärkung der Bürgerrechte durch verbindliche Anordnungen des Transparenzbeauftragten ohne Kostenrisi

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gesetzgeber: Land Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Der Beauftragte für Informationsfreiheit kann derzeit keine verbindlichen Anordnungen erlassen, was dazu führt, dass Bürger oft den kostspieligen Rechtsweg einschlagen müssen, um ihr Recht auf Informationen durchzusetzen. Dies schafft ein Ungleichgewicht zugunsten der Verwaltung und belastet die Bürger unnötig. Eine Anordnungsbefugnis für den Beauftragten würde die Durchsetzung von Informationsansprüchen erleichtern, das Kostenrisk für Bürger elimini und die Transp. sowie Fairness in der Verwalt