Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Gilbert Kallenborn
  • Wohnort 66763
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 11.11.2020
  • Anzahl der Mitzeichner 10
(PDF, 109.39 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich reiche hiermit als deutscher Staatsbürger JÜDISCHEN GLAUBENS Petition ein, im Land RLP möge in Zukunft das weitere öffentliche Zeigen der - antisemitischen Reichsflagge - sowie der ebenso rassistischen Reichskriegsflagge in Zukunft unter Verbot mit Bußgeld bis zu 1000.-Euro und Beschlagnahmebefugnis durch die Polizei analog mit dem Procdere des Landes Bremen, stellen. Die Bremer Verordnung gilt bereits rechtsgültig ab 21.09.2020 und der SPD-Innensenator Ulrich Mäurer stellt diese Fahnen eindeutig als antisemitisch und demokratiefeindliche Nazifahnen auch der neuen extremen Rechten, Reichsbürger ff. fest.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Das Land Rheinland Pfalz möge schnell und effektiv das Versammlungsrecht das Polizeirecht durch ERLASS UND VERORDNUNG ändern und verschärfen, damit diese Reichsflaggen nicht weiter ungehindert von Corona-Leugnern und Neonazis ff. öffentlich bei Demonstrationen, im öffentlichen Raum überhaupt, gezeigt werden können.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Land RLP, der Innenminister, der Justizminister, alle politisch Verantwortlichen, die Regierung, die bisher keinerlei Maßnahmen gegen das öffentliche Zeigen der demokratiefeindlichen Reichsflagge und Reichskriegsflagge ergriffen hat.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja - das Versammlungsrecht das Polizeirecht muss ergänzt und verschärft werden zum auch bußgeldbewehrten und Beschlagnahmebefugnis Verbot der Reichsflagge und der Reichskriegsflagge.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Ich bin deutscher Jude, 66 Jahre alt, Nachfahre von KZ-Überlebenden. Ich bin als Jude besonders betroffen von der ungehinderten Nutzung der Reichsflagge, denn sie war bis 1935 offizielle Fahne des NS-Regimes und des Hitlerfaschismus. Unter dieser Fahne wurde der Holocaust vorbereitet, ab 1935 war die Hakenkreuzfahne alleinige Nazi-Fahne d. h. es sind beides tatsächliche Nazi-Fahnen. Sie werden von der extremen Rechten, Reichsbürgern, Staatsfeinden und Antisemiten genutzt wie beim Sturm auf den Reichstag in Berlin am 29.08.2020 und diese Nutzungmuss endgültig und auch in RLP verboten werden.