Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Frank Müller
  • Wohnort 67346 Speyer
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 04.03.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 1
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Sehr geehrte Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz, mit dieser Petition bitte ich Sie, die neue Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im ÖPNV erneut zu prüfen und insbesondere eine Ausnahme für kleine Alltagsmesser - etwa Taschenmesser, Buttermesser oder kleine Obst- und Küchenmesser- aufzunehmen. Es geht mir nicht darum, Sicherheitsbedenken klein zureden. Im Gegenteil; Sicherheit im öffentlichen Raum ist ein zentrales Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger. Aber gerade deshalb sollte eine Regelung rechtlich sauber, empirisch nachvollziehbar und politisch vertrauensbildend sein.

1. Sicherheitsinteresse ja - aber bitte mit Augenmaß und Differenzierung
Der ÖPNV ist ein Raum besonderer Nähe und Enge, weshalb Gewaltkonflikte hier besonders gefährlich sein können. Maßnahmen zur Risikoreduzierung sind daher grundsätzlich sinnvoll. Doch die Erfahrung und die kriminalistische Lage zeigen deutlich:
- Viele schwere Messerangriffe im ÖPNV wurden nicht mit kleinen Alltagsmessern begangen, sondern mit größeren Küchen- oder feststehenden Messern. Kleinere Messer wie Taschenmesser oder Obstmesser spielen in der Statistik eine untergeordnete Rolle. Gezielte, geplante Angriffe (Amok, Terror) werden durch ein Verbot kleiner Messer nicht verhindert, weil diese Täter Verstöße bewusst in Kauf nehmen. Ein pauschales Totalverbot aller Messer - vom Schweizer Taschenmesser bis zum Buttermesser - zielt deshalb am tatsächlichen Risikoprofil vorbei.

2. Verhältnismäßigkeit: Das Verbot ist in seiner Breite überdehnt
Juristisch ergeben sich deutliche Bedenken:
a) Überbreite
Die Verordnung verbietet selbst völlig harmlose Haushaltsgegenstände. Das überschreitet die Grenze zwischen Gefahrenprävention und unnötiger Gängelung.
b) Fehlende empirische Basis
Es gibt keinerlei belastbare Daten, die zeigen würden, dass gerade kleine Alltagsmesser ein sicherheitsrelevantes Problem im ÖPNV darstellen.
c) Ungeeignetheit bei geplanten Taten
Bei zielgerichteten, schweren Gewalttaten entfaltet das Verbot praktisch keine Präventionswirkung.
d) Gefahr ungleicher Rechtsanwendung
Wo die Norm zu weit ist, liegt vieles im Ermessen der Polizei - das widerspricht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot.
3. Politische Zusagen müssen im Rechtstext wiederzufinden sein
Innenminister Michael Ebling hat öffentlich erklärt, „Das kleine Obstschälmesser der Großmutter, die mit Ihren Enkeln einen Ausflug macht, ist nicht unser Thema.“
Diese Aussage ist richtig und beruhigend. Aber: Die Verordnung trifft diese Differenzierung nicht. Sie verbietet exakt dieses Obstschälmesser trotzdem formal. Und sie überlässt es der Polizeipraxis, ob ein solcher Verstoß überhaupt geahndet wird. Rechtssicherheit darf nicht von der Zufälligkeit einzelner Kontrolleure abhängen. Wenn politisch gewollt ist, dass harmlose Alltagsmesser nicht betroffen sind, dann muss das explizit in der Verordnung stehen.
4. Öffentliche Wahrnehmung: Vertrauen entsteht nur durch Maß und Mitte
Im Austausch mit vielen Menschen aus verschiedenen Lebensbereichen habe ich kaum jemanden gefunden, der die Verordnung in ihrer jetzigen Breite begrüßt. Stattdessen wurde mir häufig Folgendes zurückgemeldet: Die Regelung wirke wie Gängelung gesetzestreuer Bürgerinnen und Bürger. Viele empfänden das Verbot als Aktionismus oder Symbolpolitik, der wenig an der tat-sächlichen Sicherheitslage ändere. Manche sahen darin ein Beispiel dafür, wie Politik „überschießende" Maßnahmen erlässt, die in erster Linie auf Schlagzeilen statt auf Wirksamkeit zielen. Gerade in einer Zeit, in der Vertrauen in politische Entscheidungen wertvoll und fragil ist, sollten Regelungen differenziert, nachvollziehbar und gut begründet sein. Ein pauschales Totalverbot kleiner Messer trägt leider eher zur Politikverdrossenheit bei, als zu einem Gefühl von Sicherheit.
5. Vorschlag: Angemessene Ausnahme für kleine Alltagsmesser
Ich schlage vor, die Verordnung wie folgt zu ergänzen: „Vom Verbot ausgenommen sind Messer mit einer Klingenlänge bis zu 6 cm sowie stumpfe Haushaltsmesser wie Buttermesser oder klei-ne Obstmesser, sofern sie für übliche Alltagszwecke mitgeführt werden.“
Diese Ergänzung würde:
- die politische Intention des Innenministers rechtssicher umsetzen
- die Polizei entlasten, gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen
- die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme herstellen
- und dennoch die Sicherheit im ÖPNV wirksam schützen.
6. Schlussbitte
Ich bitte Sie, als gewählte Vertreterinnen und Vertreter unseres Landes:
- Sichern Sie die Verordnung gegen Übermaß und Aktionismus ab.
- Verankern Sie die politischen Versprechen klar und verbindlich im Rechtstext.
- Tragen Sie dazu bei, dass Sicherheitspolitik nicht nur wirkt, sondern auch vertrauensbildend und bürgernah ist.
Sicherheit braucht Differenzierung - nicht Pauschalität. Rechtsstaatlichkeit braucht Klarheit - nicht Ermessensspielräume.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.