Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Allein die Schulferien 2022 in Rheinland-Pfalz umfassen volle 58 Tage. Durch spezifische Feiertage (z.B. Rosenmontag), Brückentage und zusätzliche Ausgleichstage von Lehrerinnen und Lehrern (z.B. Schulfest, Fortbildungstage) kommen am Beispiel einer Grundschule in Mainz allein bis zu den Sommerferien 8 weitere Tage hinzu. In Summe sind es 66 schulfreie Tage. Selbst wenn beide Erziehungsberechtigten die schulfreien Tage irgendwie abdecken könnten, ist dies in keinster Weise zu rechtfertigen. Sind beide Erziehungsberechtigte beschäftigt mit Urlaubsanspruch von je 30 Tagen ist dies noch nicht mal von Eltern zu gewährleisten. Für Alleinerziehende sogar unmöglich. Weshalb durch den Petenten berechtigte, mindestens aber erhebliche Bedenken bestehen, ob dies überhaupt noch durch arbeitschutzrechtliche Bestimmungen erlaubt ist. Hinzu kommen Bedenken im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Schulrechts. Denn nicht nur das Problem der Urlaubstage besteht. Eine ganztägige Ferienbetreuung wird in RLP nicht oder wenn, dann aber nur ohne Anspruch darauf von Schulen oder Anderen angeboten. Gleichwohl selbst ein Anspruch wäre aus Sicht des Petenten keine Lösung, denn es kann nicht darum gehen, eine Ferienbetreuung als (Not-)Lösung zu etablieren, nur um den Status Quo zu erhalten. Davon unabhängig ist (nicht erst seit COVID-19) jedem/r Beteiligten klar, dass gleichzeitiges Arbeiten (wenn möglich) und Kindererziehung selten zusammenpassen, insbesondere je jünger Kinder sind oder wenn schulische oder erzieherische Nachteile in der Entwicklung von Kinder und Jugendliche bestehen. In jedem Fall geht dies aber deutlich zu Lasten der Qualität. Je nach Gewichtung betrifft dies bei Kindern die Entwicklung, umgekehrt bei Beschäftigten die verminderte (physiche wie psychische) Arbeitsfähigkeit durch Doppelbelastungen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Es geht im Wesentlichen darum, Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, von Eltern und der Beschäftigten. Aber auch zum Schutz der Betriebe und Unternehmen. Lösungen könnten sein: a) Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Erziehungsberechtigte auf bis zu 60 Tage im Jahr je Person (mit oder ohne staatlichen Ausgleichszahlungen an Betriebe und Unternehmen, z.B. analog Krankengeld) b) fester Anspruch auf Homeoffice an schulfreien Tagen (mindestens 30 je Beschäftigtem und bis zu 60 Tage für Alleinerziehende), sofern kein Homeoffice möglich, siehe a) und / oder als Alternative c) kürzere Schulferien (z.B. im Sommer max. 4 Wochen anstelle 6 wie heute) d) Verbot von schulfreien Tagen an Brückentagen oder Ausgleichstagen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Landesregierung bzw. zuständige Kultus-, Bildungs- und Arbeitsministerien sowie bei Erfordernis aufgrund einer bundesweit notwendigen Regelung die Bitte um Weiterleitung an die Bundesregierung nebst dort zuständiger Ministerien.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja: Schulgesetze nebst Verordnungen Arbeitsschutzgesetze nebst Verordnungen Kinder- und Jugendschutzgesetze nebst Verordnungen auf Bundes- und oder Landesebene Dem Petenten sind die genauen Bezeichnungen nicht geläufig.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Zahl der freien Schultage ist unvereinbar mit Beruf und Familie, konkret auch nicht mit den jeweiligen geltenden Bestimmungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, von Eltern und von Beschäftigten einschl. der Betriebe und Unternehmen.