Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Christian Casutt
  • Wohnort 55116
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 15.02.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 0
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Der katholisch-theologischen Fakultät sowie den katholischen sog. Konkordatslehrstühlen an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mangelt es an einer landesgesetzlichen Grundlage. Diese Einrichtungen basieren auf einer (einfachen) Vereinbarung zwischen dem Bischof von Mainz und dem Oberregierungspräsidenten von Hessen-Pfalz vom 15./17. April bzw. 5. Oktober 1946. Die Vereinbarung entbehrt den Charakter eines Staatskirchenvertrages, datiert aus der Zeit vor Gründung des Landes, wurde nie veröffentlicht und ist, anders als das Pendant der evangelisch-theologischen Fakultät, durch kein Landesgesetz legitimiert. Darüber hinaus ist zumindest der Konkordatslehrstuhl für Geschichte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Für die dauerhafte signifikante Finanzierung der genannten Einrichtungen aus dem Steueraufkommen der Bürgerinnen und Bürger des Landes ist dieser gesetzlose bzw. gesetzwidrige Zustand untragbar.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Zur Abhilfe des dargestellten gesetzlosen Zustands bieten sich zwei Alternativen an: A) Es wird ein Gesetz zur Einrichtung einer katholisch-theologischen Fakultät an der Johannes Gutenburg-Universität verabschiedet. Dieses Gesetz kann möglicherweise einen Konkordatslehrstuhl für Philosophie beinhalten, nicht aber einen solchen für Geschichte. Oder B) Aufhebung der katholisch-theologischen Fakultät an der Johannes Gutenberg-Universität durch ein Gesetz oder geeignetes Verwaltungshandeln (des aufsichtführenden Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit) gegenüber dem Präsidium der Universität.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Zuständig ist der Landtag von Rheinland-Pfalz als Gesetzgeber. Hinweis: Der Petitionsausschuss wird gebeten, zur Beurteilung des dargestellten Sachverhalts ein möglichst unabhängiges juristisches Gutachten einzuholen. Sollte dies nicht durchführbar sein, muss behelfsweise das Justizministerium für eine Stellungnahme einbezogen werden.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Wie oben beschrieben, soll ein Gesetz zur Einrichtung bzw. ein Gesetz zur Aufhebung der katholisch-theologischen Fakultät sowie der katholischen Konkordatslehrstühle an der Johannes Gutenberg-Universität erlassen werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Den genannten Einrichtungen mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche ist aber zwingend, da es sich bei der Einrichtung einer univ. Fakultät um einen Vorgang politischer Wichtigkeit handelt, der per Gesetz legitimiert werden muss. Der Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen vom 31.03.1962 sowie die diesbezügliche Gesetzgebung belegen, dass auch das Land diese Einschätzung grundsätzlich teilt. Eine ergänzende Begründung des Sachverhalts wird dieser Petition nachgereicht.