Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Thomas Danneck
  • Wohnort 66887 Rammelsbach
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 05.04.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 515
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Strukturhilfe im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Rheinland-Pfalz stellt derzeit nicht sicher, dass strukturschwache Kommunen ausreichend in die Lage versetzt werden, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben zu erfüllen. Trotz der verfassungsmäßigen Verpflichtung des Landes für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu sorgen, erhalten viele Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht die nötige finanzielle Unterstützung, um soziale, infrastrukturelle und bildungspolitische Mindeststandards zu gewährleisten. Dies führt zu einem zunehmenden Auseinanderdriften der Lebensbedingungen zwischen wohlhabenden und benachteiligten Kommunen. Die gegenwärtige Ausgestaltung des KFA berücksichtigt nicht ausreichend die unterschiedlichen Belastungen und spezifischen Bedürfnisse dieser Kommunen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Reformierung des Kommunalen Finanzausgleichs, um strukturschwache Kommunen besser zu unterstützen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Landesregierung, insbesondere gegen das Ministerium des Innern und für Sport sowie das Ministerium der Finanzen, da diese für die Ausgestaltung, Verteilung und finanzielle Steuerung der Mittel im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs verantwortlich sind.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Alle geltenden Regelungen zum Kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz müssen eingehalten und neu bewertet und überarbeitet werden. Insbesondere bedarf es einer adäquaten Umsetzung und ggfs. Anpassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), um sicherzustellen, dass strukturschwache Kommunen ausreichend Mittel erhalten, um ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dabei sollten Belastungen und spezifische Bedürfnisse dieser Kommunen stärker berücksichtigt werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Beschwerde wird damit begründet, dass die aktuelle Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz strukturschwache Kommunen nicht ausreichend unterstützt. Trotz der verfassungsmäßigen Verpflichtung zu gleichwertigen Lebensverhältnissen erhalten diese Kommunen nicht genug Mittel, um ihre sozialen, infrastrukturellen und bildungspolitischen Aufgaben zu erfüllen. Dadurch droht eine zunehmende Kluft zwischen wohlhabenden und benachteiligten Regionen.