Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Hans Winkler
  • Wohnort 55543
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 24.11.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 276
(PDF, 40.2 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die "Mobile Reha" der Kreuznacher Diakonie der Stiftung Kreuznacher Diakonie wurde durch die-se zum 31.08.2022 geschlossen. Sie war eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation und von den Krankenkassen anerkannt. Sie rehabilitiert Menschen mit schweren Krankheiten, Behin-derungen und mit Pflegebedarf, insbesondere in höherem Alter in der häuslichen Umgebung. Die Schließung bedeutet eine massive Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Die "Mobile Reha" hilft Menschen, die nicht mobil sind, oft körperlich eingeschränkt oder demenzerkrankt sind. Sie bedürfen oft auf Grund einer weiteren Erkrankung (vor allem nach einem Schlaganfall oder Unfall) zusätzlich besonderer medizinischer Hilfe durch ein interdisziplinäres Team, u.a. Er-gotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Sozialdienst.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Möglichkeit einer "Mobile Reha" in Bad Kreuznach muss erhalten bleiben. Ggf. muss sie wieder neu gegründet werden. Gerade für die genannte Patientengruppe ist eine stationäre Reha oft nicht möglich: Patienten mit Demenz oder bei Zustand nach Schlaganfall sind oft besondere Leistungen nötig, z.B. Einzelbehandlungen in der vertrauten häuslichen Umgebung und eingebunden in die Tagesstruktur. Im stationären Rehabereich kann dies u.a. auf Grund der dünnen Personaldecke nicht immer gewährleistet werden. Nicht immer können pflegende Angehörige während der Rehamaßnahme anwesend sein, um angeleitet zu werden. Zudem ist das Erlernen von Fähigkeiten abgestimmt auf das häusliche Umfeld ein wesentliches Ziel jeder Rehamaßnahme, kann aber zu Hause z.B. bei Patienten mit Demenz deutlich effektiver sein. Auch die an die Mobile Reha angeschlossene Sozial- und Wohnraumberatung sollte in die Neugründung einbezogen werden. Nur so kann die nun entstehende Versorgungslücke wieder geschlossen werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Landesregierung und das Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit sowie den Landkreis Bad Kreuznach

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja. Nach Schließung der "Mobilen Reha" besteht eine Versorgungslücke für bestimmte Patienten, die nach einer Erkrankung eine Reha benötigen, für die aber eine stationäre Reha nicht möglich oder sinnvoll ist. Die Landesregierung wird aufgerufen, unterstützend und moderierend einzugreifen und mit allen Beteiligten nach einer Lösung zu suchen, damit die Möglichkeit einer Mobilen Reha in Bad Kreuznach und Umgebung bestehen bleibt, um diese derzeitige Versorgungslücke nicht weiter bestehen zu lassen. Dies gehört zu ihren gesetzlichen Aufgaben nach § 36 Abs. 1 SGB IX. Die Versorgung derzeitiger und noch kommender Patienten ist akut gefährdet. Zusätzlich sollte jede Mobile Rehabilitation in Rheinland-Pfalz bei einer Neuzulassung einen Gründungszuschuss erhalten können, so auch in Bad Kreuznach (eine entsprechende Regelung in Bayern ist sehr erfolgreich). Der Landkreis Bad Kreuznach sollte den Zuschuss zur angeschlossenen Wohnraum- und Sozialberatung weiterhin gewähren.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Möglichkeit einer "Mobilen Reha" in Bad Kreuznach muss weiter bestehen bleiben, damit die durch die Schließung der "Mobilen Reha" geschaffene Versorgungslücke diese Patienten nicht weiter gefährdet. Bei mangelnder therapeutischer Unterstützung drohen vermeidbare Unselbstständigkeit, kommunikative und motorische Beeinträchtigungen sowie Heimeinweisungen, die vermieden werden können.