Petitionen in der parlamentarischen Beratung

  • Hauptpetent/in Matthias Neumann
  • Wohnort 97084 Würzburg
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 08.10.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 0

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Im Pflegebereich kam es dazu das Pflegekräfte während ihrer Dienstzeit Livestreams aus patientennahen Bereichen senden. Dabei werden sensible Situationen und sicherheitsrelevante Hinweise, etwa durch Alarmtöne medizinischer Geräte, teils verspätet wahrgenommen und vertrauliche Einblicke öffentlich gemacht. Dies gefährdet die Patientensicherheit, widerspricht dem Datenschutz und verletzt die berufliche Schweigepflicht. Ich fordere ein konkretes gesetzliches Verbot solcher Livestreams während der Dienstzeit in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Rheinland-Pfalz.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich fordere ein klares gesetzliches Verbot von Livestreams aus patientennahen Bereichen während der

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Petition richtet sich an den Landtag Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie an die zuständigen Aufsichtsbehörden und Ministerien im Gesundheits- und Pflegebereich des Landes.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Zur Umsetzung des Verbots von Livestreams aus patientennahen Bereichen während der Dienstzeit in Rheinland-Pfalz müssen das Landespflegesicherungsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz angepasst werden. Zusätzlich sind Änderungen in den arbeitsrechtlichen Vorschriften für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nötig, um verbindliche Sanktionen und Leitlinien zur Nutzung privater Mobilgeräte festzulegen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Livestreams gefährden die Pflegequalität, verletzen Datenschutz und Schweigepflicht und setzen Patientinnen und Patienten einem unnötigen Risiko aus. Rheinland-Pfalz sollte zum Schutz aller Beteiligten proaktiv handeln und gesetzliche Regelungen gegen Livestreams im Pflegebereich erlassen – bevor konkrete Vorfälle im Land auftreten.