Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Viele gastronomische Betriebe sind für mobilitätseingeschränkte Personen nicht barrierefrei zugänglich. Dennoch bieten sie Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder Abholen an. Betroffene können ihre Bestellung oft nicht selbstständig aufgeben oder abholen, da ein Zugang ins Lokal nicht möglich ist. Um Gleichstellung und Teilhabe gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern, fordere ich, dass alle Gastrobetriebe ohne barrierefreien Zugang eine gut erreichbare, funktionierende Klingel oder vergleichbare Signaleinrichtung anbringen müssen. So können Kundinnen und Kunden mit Mobilitätseinschränkung das Personal verständigen, Bestellungen aufgeben und ihre Speisen abholen. Diese einfache Maßnahme würde den Zugang für viele Menschen erheblich verbessern, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu belasten.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Barrierefreie Bestellung und Abholung in nicht zugänglichen Gastrobetrieben ermöglichen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Landtag Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium
Sozialministerium
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Gaststättengesetz
Landesbauordnung
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind von vielen Gastrobetrieben ausgeschlossen, obwohl diese Abholung anbieten. Eine leicht erreichbare Klingel ermöglicht Bestellung und Abholung ohne Betreten des Lokals. Dies stärkt Inklusion, erfüllt Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und erfordert nur geringen Aufwand für Betriebe.