Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in George Friedrich
  • Wohnort 66663 Merzig
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 23.12.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 0
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Mit der Petition wird die Entwaffnung der Justizvollzugsanstalten hinsichtlich scharfer Munition und anderer gefährlicher Gegenstände, bspw. Messer, scharfes Besteck, etc. gefordert. Also in RLP!

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das Personal der Justizvollzugsanstalten ist grundsätzlich bewaffnet, bspw. mit Pistolen und Gewehren, etc. Dies soll der Sicherheit des Personals und der Häftlinge dienen. Allerdings gibt es hierfür keinerlei Veranlassung. Das Personal ist gut ausgebildet und kann sich in bedrohlichen Situationen und Gewaltszenarien auch ohne Waffen mit scharfer Munition selbstverteidigen, für Ruhe und Ordnung sorgen. V.a. wegen der Ausbildung im Kampfsport und Selbstverteidigung. Durch das Vorhandensein von Waffen ist immer ein höheres Verletzungs- und Todesrisiko vorhanden, wovon alle betroffen sind – unabhängig von Rolle. Kürzlich wurde im Saarland bspw. ein Polizist mit seiner eigenen Dienstwaffe erschossen, als er den Täter zur Strecke bringen woll-te. Ein ähnliches Risiko besteht auch in Justizvollzugsanstalten und ohne Waffen mit scharfer Munition kann so etwas verhindert werden. Es muss darum gehen, dass Gefährlichkeitsrisiko so minimal wie möglich zu gestalten. Daher müssen auch andere gefährliche Gegenstände, bspw. Messer, scharfes Besteck etc. verboten werden, um das Verletzungs- und Todesrisiko zu minimieren. In der SKFP müssen Polizei und Justiz bspw. Waffen im Eingangsbereich abgeben, bevor das Gelände betreten werden darf. Andere gefährliche Gegenstände, bspw. Messer, scharfes Besteck, etc. sind ebenfalls nicht erlaubt. Dadurch ist das Verletzungs- und Todesrisiko erheblich reduziert.