Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Elfriede Mittag
  • Wohnort 53506 Rech
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 30.05.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 72
(PDF, 301.84 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat dem Abriss-Antrag des Ortsgemeinderats Rech vom Dez. 2021 ein Jahr später zugetimmt in der Auffassung, die 300 Jahre alte Nepomuk-Brücke habe die Flutverwüstungen im Sommer 21 verursacht. Der Beschluß in Rech stützte sich nur auf eine Beratung durch die SGD-Nord. Die Abriss-Genehmigung erfolgte nach späterer Vorlage eines Gutachtens von Fischer-Teamplan durch den Antragsteller, das die Rolle der Brücke allerdings als geringfügig einstuft.
Die Begründung für den Abriss dieses Wahrzeichens der Ahrregion, eines Kulturgutes von nationaler Bedeutung, wird inzwischen von mehreren Experten als wenig stichhaltig kritisiert: Ein wirksamer Hochwasserschutz der Bevölkerung sei möglich bei Erhalt des beschädigten Bauwerks als Denkmal. Eine neue Flußquerung in Sichtweite könnte die Verbindung zwischen Tradition und Moderne eindrucksvoll verdeutlichen. Der Abriss ist in Kürze geplant; er muß gestoppt werden!

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Kreisverwaltung od. eine and. zuständige Stelle müßten kurzfristig die Genehmigung zurückziehen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der eigentliche Entscheidungsweg für dieses Fehlurteil blieb intransparent. Nur die SGD-Nord mit ihrer Beratung im Gemeinderat Rech, und später bei ihrer aus unserer Sicht diffamierenden Beurteilung eines von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Auftrag gegebenen Fachgutachtens wurde sichtbar. Besonders die Rolle der Denkmalschutz- und -fachbehörde blieb verborgen: wie haben sie ihre Schutz-Aufgabe erfüllt? Der einzige Alternativ-Vorschlag (Versetzung aufs Trockene) kam von der Landrätin.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein, wenn die Behörden ihre Aufgaben tatsächlich und fachkompetent wahrnehmen. Die jeweils vorgesetzten Behörden dürfen dabei aus ihrer Verantwortung nicht entlassen werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Der Abriss der Nepomukbrücke trägt keineswegs zum Schutz der Bevölkerung vor ähnlichen Verwüstungen bei. Grund für die schrecklichen Flutfolgen in der Ortslage Rech sind fehlende Hochwasserschutzmaßnahmen oberhalb der Brücke. Die Ahr hat bei dieser Flut gezeigt, wo ihr Flußbett eigentlich liegen müsste und welchen Ausdehnungsraum sie braucht.