Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Horst Wettig
  • Wohnort 55116
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 01.10.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 4
(PDF, 17.6 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Keine Befreiungsmöglichkeit bei den Rundfunkgebühren bei einem langzeitigen Auslandsaufenthalt, somit ist der Rundfunkbeitrag eine ungesetzlich erhobene Steuer.






























































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Bei einem Auslandsaufenthalt von über 2 Monaten und einer zwischenzeitlich durch keine Person genutzten Wohnung soll eine Befreiung der Rundfunkgebühren ermöglicht werden.











Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesparlament, Staatskanzlei, Rundfunkbeirat, Gebühreneinzugszentrale.


Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 2 vollen Kalendermonaten, muss eine Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag geschaffen werden, wenn die Wohnung leer steht, obwohl ein Mietvertrag besteht. Es können keine Leistungen genutzt werden. Der Rundfunkbeitrag wird gesetzeswidrig trotzdem verlangt, es handelt sich also um keinen Beitrag, sondern um eine Wohnraumbesteuerung. Es ist das Wesen der Steuern, unabhängig von einer Gegenleistung erhoben zu werden.



Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Verstoß gegen die Abgabenordnung. Es ist unsinnig, einen Beitrag/Steuer unabhängig von einem Verbrauch oder einer Gegenleistung zu erheben. Es handelt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht um eine Vorzugslast, es ist reine Willkür den Bürger hier einseitig zu verpflichten. Wenn es sich um eine Vorzugslast (unsinnigerweise) handeln würde, so wäre hier nur ein Grundprogramm zu finanzieren (z.B. Phoenix, ZDF-Infokanal, 3-sat und Arte, der Rest zweifellos nicht). Warum soll die Allgemeinheit Millionenverdiener in Sport, Show oder Moderatoren als Grundlast finanzieren. Mit dieser Argumentation ist jedem Abkassierermodell durch die Politik Tür und Tor geöffnet. Es ist grundgesetzwidrig. Verfassungsklagen sind anhängig, der Gesetzgeber sollte von sich aus reagieren.