Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Christian Herrmann
  • Wohnort 67483
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 07.06.2018
  • Anzahl der Mitzeichner 5453
(PDF, 17.99 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Diskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter. Das OVG RLP hat mit Urteil vom 16.01.2018 (AZ 2 A 11424/17, 2 A 11475/17, 2 A 11476/17) entschieden, dass auf Antrag die Beamten des Landes RLP eine einmalige Ausgleichzahlung erhalten können. Der Antrag musste bis spätestens zum 31.07.2013 gestellt werden. Die Ausgleichzahlung wurde mit der Besoldung 04.2018 ausbezahlt. Der Berechnungszeitrahmen begann mit dem Zeitpunkt der Antragstellung. In der Vergangenheit wurden solchen Entschädigungen/Ausgleichzahlungen an ALLE Beamten des Landes ausbezahlt. In der Vergangenheit wurde nach etwa 100 eingegangen Anträgen darauf hingewiesen von weiteren Anträgen Abstand zu nehmen, um den Verwaltungsaufwand ge-ring zu halten. Es wurden nie Eingangsbestätigungen von Antragseingängen verschickt. Um eine Benachteiligung von Beamten zu vermeiden galten bisher alle Entscheidungen für alle Beamten des Landes RLP auch ohne Antrag.












Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Gleichbehandlung der Beamten des Landes Rheinland-Pfalz.





Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Land RLP Landesamt für Finanzen.




Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Ungleichbehandlung der Beamten des Landes Rheinland-Pfalz.