Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Stefan Willenbücher
  • Wohnort 67063
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 30.01.2013
  • Anzahl der Mitzeichner 115
(PDF, 12.01 KB)
';

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

§ 69 Schulgesetz








































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Übernahme der Kosten für den reinen Schulweg für alle Schüler in Rheinland-Pfalz. Der "reine Schulweg" ist der Weg vom Wohnort bis zur Schule.




















Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Land Rheinland-Pfalz.







Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

§ 69, II Schulgesetz

















Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Auslegung des Begriffs „gefährlicher Schulweg" ist an verkehrstechnischen Tatbeständen (Radwege, beleuchtete Fußwege, etc.) festgemacht und nicht an Unfallstatistiken, die den Schulweg betreffen. Diese Statistiken sind jedoch bei der Beurteilung heranzuziehen, denn sie geben ein tatsächliches Bild der Gefährlichkeit ab. Ein Fußweg von 4 km ist auch vor dem Hintergrund der Schwere der Schulranzen nicht zumutbar. Der Verzicht auf die Schulbücher scheitert häufig an den Lehrern. Ein Rollkoffer belastet einseitig die Wirbelsäule.