Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Rheinland-Pfalz befindet sich - wie ganz Deutschland - klimawandelbedingt im Wasserstress. Diese Diagnose fußt vor allem auf dem besorgniserregenden Rückgang der Grundwasservorräte. Während private Verbraucher, trotz sinkender Inanspruchnahme (!), über Wasserpreise von zwei oder mehr Euro pro Kubikmeter klagen, können landwirtschaftliche Betriebe und vor allem industrielle Großverbraucher Wasser fast zum Nulltarif beziehen (vgl. Wasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG § 2, Abs. 2). Z.B. hat BASF in Ludwigshafen eine Entnahmebewilligung über Grundwasser von jährlich ca. 26 Millionen Kubikmetern. Fraglich, ob das Unternehmen hier tatsächlich die im Gesetz veranschlagten mageren 6 Cent (!) entrichtet oder ob es noch einen günstigeren Tarif in Anspruch nehmen kann. Diese Preisgestaltung ist vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit und weiter sinkender Grundwasserpegel nicht länger hinnehmbar. Daher wird hiermit eine nachfrageorientierte Preisgestaltung für alle Großabnehmer vorgeschlagen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Eine Anpassung des Wasserentnahmeentgelts im Wasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Angesprochen ist mit dieser Petition der Landtag von Rheinland-Pfalz als Landesgesetzgeber.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Ja, Anpassung § 2 Absatz 2 des LWEntG. Das Wasserentnahmeentgeld soll betragen: 1. bei Entnahme von Grundwasser 1 Euro je Kubikmeter, 2. bei Entnahme von Wasser aus oberflächlichen Gewässern 50 Cent. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit den je halben Beträgen belastet.
Zusätzlich Anpassung § 1 Absatz 2 Nummer 11: Die Grenzen für die entgeltfreie Wasserentnahme werden reduziert um je die Hälfte (Grundwasser: 5.000 Kubikmeter; Oberflächenwasser 10.000 Kubikmeter).
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Begründung liegt auf der Hand (s. oben). In Kürze: Klimawandel, sinkende Grundwasserpegel, Rückgang bei den Oberflächengewässern, nicht mehr zeitgemäße und unökologische Preisgestaltung für Wasser-Großabnehmer.