Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Dennis Strangfeld
  • Wohnort 57518
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 17.04.2016
  • Anzahl der Mitzeichner 1
(PDF, 165.77 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Es geht um den Ausschluss von den Landtagswahlen, wenn man nicht mindestens drei Monate in dem entsprechenden Bundesland einen festen Wohnsitz hat.































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte mit meiner Petition erreichen, dass ich mein in Artikel 38 Grundgesetz verbrieftes Wahlrecht bei der kommenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz uneingeschränkt ausüben kann.




















Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag.
















Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

§ 2 (1) Nr. 2 LWahlG.













Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Es handelt sich hier um eine Beschneidung meiner Grundrechte. Mir ist klar, dass es aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen eine Stichtagsregelung im Hinblick auf die Aufstellung der Wählerverzeichnisse geben muss. Allerdings halte ich den Drei-Monatszeitraum in der heutigen Zeit für zu lang. In der Zeit, als die Verwaltung noch „zu Fuß“ unterwegs war, mag ein solch langer Zeitraum noch seine Berechtigung gehabt haben. Bei den heute zur Verfügung stehenden Mittel, hier meine ich insbesondere das Internet und die elektronische Datenübertragung, dürfte eine wesentlich kürzere Frist völlig ausreichend sein.