Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Landesjagdgesetz, Verbot der Jagdausübung unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss ist bisher nicht geregelt
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Ergänzung und Einführung einer kontrollierbaren Regelung für die Ausübung der Jagd
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG RLP)
§ 33a LJG RLP – Verbot der Jagdausübung unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss
§ 61 Abs. 1 Nr. 12a LJG RLP – Ordnungswidrigkeiten
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Begründung (aus der Gesetzesbegründung heraus gedacht)
Vergleich StVO: Klare Promillegrenze (0,5 ‰, verschärft 0,3 ‰ bei Gefährdung oder Ausfallerscheinungen).
Vergleich WaffG: Unzuverlässigkeit bei Alkohol- oder Drogensucht; Verbot des Führens von Waffen unter Rauschmitteleinfluss.
Jagdpraxis: Jäger führen regelmäßig Schusswaffen und bewegen sich in sicherheitskritischen Situationen → vergleichbare Gefährdungslage wie im Straßenverkehr oder Schießsport.