Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Ralf Stephan
  • Wohnort 55430 Perscheid
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 28.11.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 1
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Landesjagdgesetz, Verbot der Jagdausübung unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss ist bisher nicht geregelt

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ergänzung und Einführung einer kontrollierbaren Regelung für die Ausübung der Jagd

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG RLP)
§ 33a LJG RLP – Verbot der Jagdausübung unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss

§ 61 Abs. 1 Nr. 12a LJG RLP – Ordnungswidrigkeiten

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Begründung (aus der Gesetzesbegründung heraus gedacht)

Vergleich StVO: Klare Promillegrenze (0,5 ‰, verschärft 0,3 ‰ bei Gefährdung oder Ausfallerscheinungen).

Vergleich WaffG: Unzuverlässigkeit bei Alkohol- oder Drogensucht; Verbot des Führens von Waffen unter Rauschmitteleinfluss.

Jagdpraxis: Jäger führen regelmäßig Schusswaffen und bewegen sich in sicherheitskritischen Situationen → vergleichbare Gefährdungslage wie im Straßenverkehr oder Schießsport.