Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Susanne König
  • Wohnort 67433
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 23.05.2012
  • Anzahl der Mitzeichner 1134
(PDF, 39.03 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Seit 2004 gibt es in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG), als Schutzmaßnahme vor aggressiven, beißenden, Wild hetzenden Hunden. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, werden nach diesem Gesetz allein aufgrund ihrer Rasse als besonders gefährlich eingestuft und zu lebenslangem Leinenzwang Maulkorbpflicht und Unfruchtbarmachung verurteilt. Mittlerweile gibt es fundierte Nachweise die belegen, dass das Beißverhalten nicht rasseabhängig ist, sondern von der Haltung und Sozialisation des Hundes durch den Halter entscheidend beeinflusst werden. So belegt beispielsweise die Beißstatistik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, dass es von 2001 bis 2011 in Rheinland-Pfalz 5.310 Beißvorfälle mit Hunden gab, bei der es zur Verletzung von Menschen, Tieren oder zur Tötung von Hunden durch Hunde kam. Dabei entfielen nur 4,52% auf vom LHundG als gefährlich eingestufte Rassen (sogenannte Kampfhunde oder Listenhunde). Viele friedliche Hunde der sogenannten Kampfhunderassen müssen aufgrund unseres Landesgesetzes ihr Leben in Tierheimen fristen. Andere sind lebenslang mit Maulkorb- oder Leinenzwang gestraft, dies widerspricht dem Tierschutzgedanken und erschwert die Sozialisation der Tiere. Es ist an der Zeit, dass sich der rheinland-pfälzische Landtag mit dem Thema befasst und ein zeitgemäßes Hundegesetz beschließt, das dem Schutz der Bevölkerung dient und gleichzeitig dem Tierschutz gerecht wird.


















































































Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ziel ist die Überarbeitung des Landesgesetzes (LHundG) vom 22.12.2004) für gefährliche Hunde, insbesondere die Streichung von §1 (2) des LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1. Bestimmungen, die dafür sorgen, dass Hunde artgerecht aufgezogen, erzogen und gehalten werden sollten in das Landesgesetz aufgenommen werden.





























Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Petition richtet sich an den Landtag von Rheinland-Pfalz, mit der Aufforderung seiner politischen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung durch aggressive Hunde wie auch dem Tierschutzgesetz gerecht zu werden und die Landesverordnung neu zu beraten.















Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) in seiner Fassung vom 22.12.2004 muss in seinen Inhalten und Wirkungen überprüft, an aktuelle Erkenntnisse angepasst und um einen präventiven Schutz ergänzt werden. Die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit ist zu streichen.























Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Meine Familie fühlt sich dem Tierschutz verpflichtet und ist darüber hinaus von dem Landesgesetz selbst betroffen. 2005 haben wir eine American Staffordshire Hündin aus dem Tierheim aufgenommen. Sie lebte 7 Jahre bei uns und war ein sehr liebes Tier ohne jegliche Aggression gegen Menschen sowie gegen andere Hunde gleich welcher Rasse und welchen Geschlecht. Aufgrund der Auflagen konnte sie nie ohne Leine mit anderen Hunden spielen und hatte außer zu Menschen nur selten Kontakte zu anderen Hunden. 2011 musste sie aufgrund eines Leidens eingeschläfert werden. 2011 hat sich unsere Familie entschlossen, wieder einem Tierheimhund eine Chance zu geben. Gerade weil es sich nicht viele Menschen aufgrund der Gesetzeslage antun, einen sogenannten Kampfhund aufzunehmen, die Auflagen zu erfüllen und mit Anfeindungen zu leben, sahen wir uns in der Verantwortung Tieren dieser Rasse gegenüber. Im September 2011 haben wir einen weiblichen American Staffordshire Welpen aus dem Tierschutz Berlin bei uns aufgenommen. Das Tier ist sehr lieb, anhänglich und in keiner Weise aggressiv. Im täglichen Spiel mit anderen Hunden fällt ihre freundliche, aufmerksame Art besonders auch Fremden auf. Zur Erfüllung aller Auflagen nach Gesetz und Haltevorschriften der Ordnungsbehörde muss das Tier lebenslang an der Leine geführt werde, ab dem 13. Lebensmonat einen Maulkorb tragen und kastriert werden. Dies ist für Hund und Halter eine unnötige Härte aufgrund des Landesgesetzes, die darüber hinaus in grober Weise dem Tierschutzgedanken widerspricht. Wir möchten eine zeitgemäße, verantwortliche und tierschutzgerechte Entscheidung, die Hunden gleich welcher Rasse ein artgerechtes Leben ermöglicht, Halter von dem Druck entbindet, gesetzeskonform und dennoch Tierschutzgerecht zu handeln und präventiv Beißvorfälle durch Sachkunde bei Hundehaltern reduziert.