Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Daniel Hans Jan Hinkelmann
  • Wohnort 67752 Oberweiler-Tiefenbach
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 07.05.2026
  • Anzahl der Mitzeichner 0
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gegenstand der Petition: Neuausrichtung der parteipolitischen Neutralität im Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
​Ich fordere eine grundlegende Anpassung des Landesbeamtengesetzes zur Sicherstellung einer unvoreingenommenen Staatsverwaltung. Kern der Forderung ist die Einführung einer strikten Unvereinbarkeit von öffentlichem Dienst und aktiver politischer Parteimitgliedschaft.
​Um die Integrität und das Vertrauen der Bürger in die staatliche Neutralität zu wahren, soll künftig für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ein Verbot der Mitgliedschaft in politischen Parteien gelten – unabhängig von deren ideologischer Ausrichtung. Eine bestehende oder nachträgliche Parteimitgliedschaft soll als Dienstvergehen gewertet werden, das zur sofortigen Suspendierung führt. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst von parteipolitischen Einflüssen zu entkoppeln und die reine Sacharbeit im Sinne des Gemeinwohls ins Zentrum zu rücken.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ziel der Petition: Einführung einer strikten parteipolitischen Neutralität im Landesbeamtengesetzes

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Schillerpl. 3, 55116 Mainz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

​„Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)“

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Zur Sicherung der staatlichen Neutralität ist eine strikte Trennung von Amt und Politik im öffentlichen Dienst zwingend. Parteimitgliedschaften führen unweigerlich zu Interessenkonflikten zwischen Parteiloyalität und der Bindung an Gesetz und Recht. Nur ein generelles Verbot der Parteizugehörigkeit für alle Bediensteten garantiert eine unvoreingenommene, rein sachorientierte Verwaltung. Dies schützt staatliche Institutionen vor ideologischer Einflussnahme und stärkt das Bürgervertrauen.