Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Daniel Hans Jan Hinkelmann
  • Wohnort 67752
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 06.07.2022
  • Anzahl der Mitzeichner 1
(PDF, 106.07 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

An Sonntagen ist klar geregelt, dass alle Geschäfte zu haben. Wer auch am Sonntag verkaufen möchte, der braucht eine Genehmigung von der Gemeinde oder der Kreisverwaltung, ansonsten steht das Ordnungsamt vor der Tür.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Mit meiner Bitte unter Beschwerde möchte ich erreichen, dass alle erforderlichen Gesetze so geändert werden, dass jedes Geschäft in Rheinland-Pfalz, wenn es möchte auch am Sonntag seinen Verkauf machen kann, ohne Genehmigungen der Behörden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

(LadöffnG).

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Ich finde jeder Geschäftspartner sollte mehr frei entscheiden dürfen, ob er auch am Sonntag tätig ist oder nicht, denn meistens haben auch Leute am Sonntag das Bedürfnis einkaufen zu gehen, obwohl das eher unter der Woche üblich ist, vor allem dann wenn Online Shops ausverkauft sind. Deshalb sollte das entsprechende Gesetz so angepasst werden, dass keine Erlaubnis mehr alle Geschäfte notwendig sind und keiner mehr warten muss, bis das Wochenende vorbei ist.