Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Wilhelm Thomas
  • Wohnort 57610 Altenkirchen
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 05.04.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 1
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Wiederkehrende Beiträge der Stadt Altenkirchen als Straßen-, und Verkehrsanlagengebühren, die jährlich mehrere hundert € betragen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Abhilfe kann nur die Änderung des Gesetzes bringen. Es ist Unrecht gegen den Bürger

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Land RLP und Gemeinde Altenkirchen!

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja definitiv. Es kann nicht sein, dass der Bürger solch hohe Kosten jährlich tragen soll. Dafür müssen die Steuern des Bürger genutzt werden. Die Bürger haben es ohnehin schon schwer.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das Gesetz ist so nicht tragbar, auch wenn ich es grundsätzlich gut finde, dass Projekte in der Gemeinde umgesetzt werden. Aber hier sollen 500 oder 600 oder mehr € jährlich gezahlt werden. Dies ist nicht einmal auf eine Summe festgesetzt. Wie ein blanko Scheck quasi. Das können nicht alle Familien leisten.